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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Guten Abend, ich habe 4 Fragen zu der Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:
    Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder eine Wohnung erworben, die wir vermieten und die uns beiden zu gleichen Anteilen gehört .

    Frage 1: Anlage FE 5: 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, "Z 5: Laufende Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen - nur, wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt" -- >Welche genaue Information muss ich hier eintragen? Die Mieteinahmen abzüglich Werbungskosten geteilt durch 2 (da wir eine 50/50 Aufteilung haben)?
    Beispiel: Jährliche Miteinahmen kalt 10.000EUR + Umlagefähigekosten 2000 € = 12.000 € und für jeden Beteiligten trage ich die Summe von 6000 € ein?

    Frage 2: Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (1. Eintrag):
    Was bedeutet "nach Schlüssel zu verteilen?"

    Frage 3: In Anlage V:
    3- Ermittlung der Einkünfte - Zeile 24: Hier steht "Zurechnung des Betrags aus Zeile 23"
    --> Heisst das ich muss den Betrag aus Zeile 23 in Zeile 24 reinkopieren?

    Frage 4: Anlage V: Umlagen vs Werbungskosten
    Ich werde einmal nach den Umlagen gefragt und später noch mal nach den Werbungskosten gegliedert nach den Posten, die in den Umlagefähigen Kosten aufgelistet sind. Stimmt das so oder habe ich hier etwas missverstanden?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!

    #2
    Frage 3 zuerst: Ja, das ist so !

    Frage 1: Wozu soll diese Anlage denn gut sein ? Die laufenden Einkünfte werden in der Anlage FE 1 normalerweise nach Schlüssel verteilt,

    das ist der Betrag aus Zeile 24 der Anlage V. Dazu muss nichts weiter erklärt werden. Siehe auch deine Frage 2

    Frage 4: Die Werbungskosten können natürlich höher sein als das, was auf die Mieter umgelegt werden kann. Das erfolgt ja

    auch nicht immer zeitgleich, also nicht immer im gleichen Jahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine schnelle und sehr hilfreiche Rückmeldung! Zu Frage 4 Umlagekosten vs. Werbungskosten, ist mir noch nicht die Unterscheidung klar. In meinem Fall habe ich in diesem Jahr keine Erhaltungsaufwendungen gehabt. Sprich diese Art an Werbungskosten fallen weg. Wenn ich meine Jahresabrechnung anschaue, dann habe ich eine Aufteilung zwischen "umlagefähige Kosten" und "nicht umlagefähige Kosten". Die Posten die dort genannt werden (Straßenreinigung, Heizkosten (da zentral Heizung), Hausmeister etc.) sind identisch mit den Posten, die in Anlage V abgefragt werden. Gleichzeitig muss ich in den allgemeinen Angaben die jährliche Miete sowie separat die Umlagekosten benennen. In meinem Fall sind es aber identische Kosten. Daher die Frage wie ich damit umgehen soll? Vielen Dank vorab für die Hilfe!!

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        #4
        Unter Umlagen sind die Nebenkostenvorauszahlungen zu verstehen, die eure Mieter im Jahr 2022 an euch bezahlt haben,

        ggf. zuzüglich einer 2022 geleisteten Nachzahlung für 2021 oder abzüglich einer Gutschrift für 2021. Das sind bei euch ja

        Einnahmen, Bei Vermietung gilt generell das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

        Auch für das, was ihr an die Hausverwaltung bezahlt habt, gilt § 11. Darin enthaltene Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage gehören nicht zu

        den Werbungskosten, da diese Beträge nicht abgeflossen sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo nochmal, da ich leider weiterhin Fehlermeldungen bzw. Korrektur-Hinweise erhalte, würde ich mich über eine Hilfestellung dazu sehr freuen

          Frage Nr 1: Anlage FE1 -Gesellschaft / Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen- 4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung" --> Laufende Einkünfte --> Zeile 54 "nach Schlüssel zu verteilen:
          • ​​​​​​​Muss ich hier die Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen sowie Nachzahlung oder Gutschrift für 2021 berücksichtigen?
          • Muss ich den Betrag durch 2 teilen, da ich die Wohnung ja zusammen mit meinem Bruder erworben habe oder kommt der Gesamtbetrag hin?
          Zuletzt geändert von Khati; 20.08.2023, 14:39.

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            #6
            Frage Nr. 2: Anlage FE1 - Feststellungsbeteiligte --> 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen --> Beteiligte (1. Eintrag) --> 5 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung --> Laufende Einkünfte: Zeile 112 --> "abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen / - nur, wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt -":
            • Welchen Betrag muss ich hier eintragen? Die Summe aus Anlage FE1 -Gesellschaft / Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen Zeile 54, geteilt durch 2? Angenommen ich hätte dort 10.000 EUR eintragen als Gesamtsumme (Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlungen sowie Nachzahlung oder Gutschrift für 2021). Und es gibt 2 Beteiligte. Trage ich dann in Zeile 112 die Summe von 5000€ an pro Beteiligte?

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              #7
              Muss ich hier die Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen sowie Nachzahlung oder Gutschrift für 2021 berücksichtigen?
              Muss ich den Betrag durch 2 teilen, da ich die Wohnung ja zusammen mit meinem Bruder erworben habe oder kommt der Gesamtbetrag hin?
              Die Antwort steht doch bereits im Beitrag '#2:

              Die laufenden Einkünfte werden in der Anlage FE 1 normalerweise nach Schlüssel verteilt, das ist der Betrag aus Zeile 24 der Anlage V.
              Dazu muss nichts weiter erklärt werden.
              Du musst den Betrag in Zeile 54 nicht selbst aufteilen, es wird nach den in der Anlage FB eingetragenen Beteiligungsverhältnissen aufgeteilt.

              genau das ist doch mit nach Schlüssel zu verteilen gemeint.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, dürfen unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen keine Angaben gemacht werden,

                auch die Nummern der Beteiligten sind nicht zu erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok, danke! Frage Nr.3
                  Anlage V -->
                  Laufende Einkünfte: Zeile 13 vs. Anlage FE1, Zeile 112:
                  • In Anlage FE1, Zeile 112 (laufende Einkünfte) Kaltmiete + alle Kosten, die du in Beitrag #Nr2 erläutert hast
                  • In Anlage V, Zeile 13 (Umlagen) trage ich "nur" die Kosten an, die du in Beitrag #Nr2 erläutert hast (also das Gleiche wie in Anlage FE1, Zeile 112, nur ohne die Kaltmiete)

                  Korrekt? Ich frage nur, weil ich nicht verstehe, warum ich an 2 unterschiedlichen Stellen die gleichen Kosten berücksichtigen muss.

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                    #10
                    ... weil ich nicht verstehe, warum ich an 2 unterschiedlichen Stellen die gleichen Kosten berücksichtigen muss.
                    Musst du ja auch nicht ! Die Zeile 112 der Anlage FE 1 ist doch für euch überhaupt nicht einschlägig. Dort steht doch ausdrücklich:

                    - nur, wenn abweichend vom vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel verteilt-

                    Da ihr den Überschuss nach dem Beteiligungsverhältnis 50 : 50 verteilt, bleibt der gesamte Abschnitt 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen leer,

                    das ist doch nicht so schwierig zu verstehen.

                    In Anlage V, Zeile 13 (Umlagen) trage ich "nur" die Kosten an, die du in Beitrag #Nr2 erläutert hast
                    Was in Zeile 13 der Anlage V einzutragen ist, steht im Beitrag '#4 am Anfang.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Sorry, ich meinte auch FE1 Zeile 41: "nach Schlüssel zu verteilen" und nicht Zeile 112.

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                        #12
                        Sorry, ich meinte auch FE1 Zeile 41: "nach Schlüssel zu verteilen" und nicht Zeile 112.
                        Ich weiß nicht, wo du genau unterwegs bist. Im Jahr 2022 betrifft die Zeile 41 von FE 1 die Einkunftsart: Selbständige Arbeit.

                        Ihr habt doch Vermietungseinkünfte !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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