Es wäre ganz wundervoll, wenn die Texthinweise auf die Steuergesetze auch zum sofortigen Nachlesen verlinkt wären!
Keine Ahnung, was im §20 steht.
MeinElster soll doch für Laien verwendbar sein!?
Wenn der Paragraph aber einen Link auf den Gesetzestext haben würde, könnte ich mich sofort schlau machen und müsste ihn nicht irgendwo mit einer Suchmaschine meiner Wahl zeitaufwändig suchen!
im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG
MeinElster soll doch für Laien verwendbar sein!?
Wenn der Paragraph aber einen Link auf den Gesetzestext haben würde, könnte ich mich sofort schlau machen und müsste ihn nicht irgendwo mit einer Suchmaschine meiner Wahl zeitaufwändig suchen!
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