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Steuererklärung nachträglich für eine verwitwete Rentnerin

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    Steuererklärung nachträglich für eine verwitwete Rentnerin

    Liebe Nutzer, ich bin neu hier und auch als ELSTER-Nutzer recht frisch...ich erhoffe mir hier ein paar Tipps. Kurz zur Erklärung meines Problems...meine Frau und ich kümmern uns um die Cousine Ihres verstorbenen Vaters...kürzlich kam ein Brief vom Finanzamt, in dem die 85 jährige Dame aufgefordert wird, eine Steuererklärung von 2019-2022 nachzureichen. Jetzt hatten wir als erstes eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt, diese ist jetzt auf 31.08.23 terminiert. Nun endlich haben wir alle Unterlagen, Rechnungen, Bescheide etc. zusammen. Kann mir jemand helfen, wie ich hier im ELSTER Portal an die Sache rangehe? Irgendwie erscheint ja immer Ehemann und als 2. Person Ehefrau...bin mir da quasi nicht ganz sicher, ob alles grundlegend richtig eingetragen ist...Freue mich auf jeden Tipp!

    #2
    Seit wann ist sie den Witwe?

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      #3
      Es heisst Ehemann und Ehefrau (also verheiratete Personen) und nicht nur Mann und Frau. Wenn also eine alleinstehende Frau ihre Erklaerung abgibt, ist sie selbstverstaendlich die Person A.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Witwe ist sie seit 1998!
        Kann immer nur sporadisch schreiben, bin in der Arbeit...

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          #5
          Hallo Dominik R.

          dann werden nur Angaben zu Steuerpfl. Person A gemacht.
          Wenn du mit der Erklärung 2019 anfängst und diese abgesendet hast, kannst du die Datenübernahmefunktion für das nächste Jahr nutzen und siehst wo du Eintragungen zu machen hast und vermeidest Fehler.

          Tschüß

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            #6
            ... kannst du die Datenübernahmefunktion für das nächste Jahr nutzen und siehst wo du Eintragungen zu machen hast und vermeidest Fehler.
            Wobei es speziell bei Rentenbezug hilfreich ist, auch den Bescheinigungsabruf einzurichten oder alternativ die Information

            über die an das Finanzamt übermittelten Daten bei der Rentenversicherung anzufordern, was man nur einmal machen muss.

            Hier unter Hinterbliebenenrente zu finden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke schon mal für die Hilfe...da komm schon wieder weiter!

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                #8
                Jetzt habe ich die Beiträge ab Nummer '#1 noch einmal genau gelesen. Es kann gut sein, dass auch eine Versichertenrente

                bezogen wird. Dann müssten bei der Rentenversicherung 2 Anträge für die Info zu den übermittelten Daten gestellt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ok, das werde ich dann anhand der Unterlagen sehen...Danke!

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                    #10
                    Ich habe jetzt den Termin 31.08.2023 gelesen. das ist durchaus sportlich ! Ich weiß nicht, wie lange die Rentenversicherung für die

                    Zusendung der Bescheinigungen braucht. Ist der Bescheinigungsabruf bereits beantragt ? Das kann ja ebenfalls bis zu 2 Wochen

                    dauern.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Langsam sollte ich doch einen Profi beauftragen, der Bescheinigungsabruf ist natürlich noch nicht beantragt :-(

                      Kommentar


                        #12
                        der Bescheinigungsabruf ist natürlich noch nicht beantragt :-(
                        Wenn du ein eigenes Konto für die Cousine eingerichtet hast, wird der Bescheinigungsabruf bei der Registrierung mit beantragt.

                        Wenn die Erklärungen über dein Konto eingereicht werden sollen, was technisch möglich ist, muss der Bescheinigungsabruf

                        unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen beantragt werden.

                        Man muss die persönliche ID und das Geburtsdatum eintragen. Die Cousine erhält dann per Post einen Freischaltcode zugeschickt,

                        den ihr einmalig eingeben müsst. Technisch darf man Steuererklärungen für andere Personen elektronisch übermitteln, steuerlich helfen

                        darf man aber nur Angehörigen im Sinne von § 15 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Das wird noch richtig spannend...danke für die Infos.

                          Kommentar


                            #14
                            Manchmal ist es in solchen Fällen angeraten, Erklärungen auf Papier einzureichen, was Rentner ja in der Regel dürfen.

                            einfachELSTER wäre auch eine Variante. Da sieht man dann zwar nicht, ob Steuern anfallen, aber ausfüllen muss man

                            auch nicht die Welt. Zu den Papiererklärungen geht es hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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