Liebe Nutzer, ich bin neu hier und auch als ELSTER-Nutzer recht frisch...ich erhoffe mir hier ein paar Tipps. Kurz zur Erklärung meines Problems...meine Frau und ich kümmern uns um die Cousine Ihres verstorbenen Vaters...kürzlich kam ein Brief vom Finanzamt, in dem die 85 jährige Dame aufgefordert wird, eine Steuererklärung von 2019-2022 nachzureichen. Jetzt hatten wir als erstes eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt, diese ist jetzt auf 31.08.23 terminiert. Nun endlich haben wir alle Unterlagen, Rechnungen, Bescheide etc. zusammen. Kann mir jemand helfen, wie ich hier im ELSTER Portal an die Sache rangehe? Irgendwie erscheint ja immer Ehemann und als 2. Person Ehefrau...bin mir da quasi nicht ganz sicher, ob alles grundlegend richtig eingetragen ist...Freue mich auf jeden Tipp!
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Keine Ankündigung bisher.
Steuererklärung nachträglich für eine verwitwete Rentnerin
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Es heisst Ehemann und Ehefrau (also verheiratete Personen) und nicht nur Mann und Frau. Wenn also eine alleinstehende Frau ihre Erklaerung abgibt, ist sie selbstverstaendlich die Person A.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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... kannst du die Datenübernahmefunktion für das nächste Jahr nutzen und siehst wo du Eintragungen zu machen hast und vermeidest Fehler.
über die an das Finanzamt übermittelten Daten bei der Rentenversicherung anzufordern, was man nur einmal machen muss.
Hier unter Hinterbliebenenrente zu finden: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Jetzt habe ich die Beiträge ab Nummer '#1 noch einmal genau gelesen. Es kann gut sein, dass auch eine Versichertenrente
bezogen wird. Dann müssten bei der Rentenversicherung 2 Anträge für die Info zu den übermittelten Daten gestellt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe jetzt den Termin 31.08.2023 gelesen. das ist durchaus sportlich ! Ich weiß nicht, wie lange die Rentenversicherung für die
Zusendung der Bescheinigungen braucht. Ist der Bescheinigungsabruf bereits beantragt ? Das kann ja ebenfalls bis zu 2 Wochen
dauern.Freundliche Grüße
Charlie24
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der Bescheinigungsabruf ist natürlich noch nicht beantragt :-(
Wenn die Erklärungen über dein Konto eingereicht werden sollen, was technisch möglich ist, muss der Bescheinigungsabruf
unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen beantragt werden.
Man muss die persönliche ID und das Geburtsdatum eintragen. Die Cousine erhält dann per Post einen Freischaltcode zugeschickt,
den ihr einmalig eingeben müsst. Technisch darf man Steuererklärungen für andere Personen elektronisch übermitteln, steuerlich helfen
darf man aber nur Angehörigen im Sinne von § 15 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__15.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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Manchmal ist es in solchen Fällen angeraten, Erklärungen auf Papier einzureichen, was Rentner ja in der Regel dürfen.
einfachELSTER wäre auch eine Variante. Da sieht man dann zwar nicht, ob Steuern anfallen, aber ausfüllen muss man
auch nicht die Welt. Zu den Papiererklärungen geht es hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=xFreundliche Grüße
Charlie24
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