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Kapitalertragssteuer und mehr als eine Bank

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    Kapitalertragssteuer und mehr als eine Bank

    Moin zusammen, hoffe, jemand kann Licht in mein dunkles Hirn bringen ..
    In 2022 habe ich die Freistellungsaufträge für die Kapitalertragssteuer wohl ungünstig verteilt ... also z. B. bei Bank A 50 Euro freigestellt, aber nur 20 €uro in Anspruch genommen ...
    Bei Bank B 60 Euro freigestellt, aber eigentlich 100 Euro bekommen sollen, da aber nur 60 Euro freigestellt waren, hat Bank B für die Differenz Kapitalertragsteuer und auch Kirchensteuer abgeführt ..
    Da ich aber den Freistellungsbetrag von 801 Euro nicht ausgeschöpft habe, wollte ich das über Anlage KAP quasi "zurückholen" ....
    Mein Problem nun: wie kann ich das in ELSTER eintragen? Es gibt doch nur 1x ein Formular dazu? Ich summiere die Angaben von Bank A und Bank B zusammen und trage das ein?
    Oder wo ist mein Denkfehler?

    Und was mache ich eigentlich mit den den "Nachkomma-Angaben"? Muss ich diese aufrunden? Abrunden? Fragen über Fragen ......
    Vielen Dank für eine Rückmeldung und schon mal ein schönes Wochenende!
    Irmelin

    #2
    Du stellst den Antrag in Zeile 5 der Anlage KAP und erklärst nur die Kapitalerträge von Bank B. Den bei Bank A

    tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag trägst du in Zeile 17 der Anlage KAP ein.

    So ist es am einfachsten !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ... und in der Steuererklärung wird fast alles immer zu eigenen Gunsten gerundet (solange keine Cent verlangt werden natürlich).
      Bei Kapitalerträgen bedeutet das beispielsweise, dass Gewinne abgerundet und Verluste aufgerundet werden.

      Runden aber erst am Schluss, also das was du bei Elster eintragen möchtest.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen
        Mit dem Runden - ja, so hatte ich das auch in Erinnerung, hatte aber gehört, dass bei einem Bekannten die "Handwerkerkosten" gerade umgekehrt vom FA gerundet wurden (aber das sind dann wohl die berühmten "Peanuts").
        Aber um meine Eingangsfrage auf deie Spitze zu treiben (und man weiss ja nie, was für 2023 dann zutreffen wird):
        Es gibt noch eine Bank C und eine Bank D, bei der 70 Euro freigestellt, aber nur 35 €uro in Anspruch genommen wurde und eine Bank D, bei der 80 Euro freigestellt, aber eigentlich 120 Euro bekommen sollen, da aber nur 80 Euro freigestellt waren, hat Bank D für die Differenz Kapitalertragsteuer und auch Kirchensteuer abgeführt ....
        Dann müssen in Zeile 17 die Werte für Bank A und C aufaddiert und dann gerundet eingetragen werden und es müssen auch dei Werte für Bank B und D aufaddiert und dann gerundet und erklärt werden - so korrekt?

        Irmelin

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          #5
          Man erklärt nur die Kapitalerträge bei den Banken, die Kapitalertragsteuer einbehalten haben, das ist richtig. Alle Werte werden aufaddiert.

          Die bei diesen Banken tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge erfasst man in Zeile 16 der Anlage KAP.

          Die bei den anderen Banken tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge addiert man ebenfalls und trägt die Summe in Zeile 17 der Anlage KAP ein.

          Ob es um zwei Banken oder um sechs Banken geht, spielt doch keine Rolle. Runden sollte man erst die addierten Werte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,

            um es einfach zu machen rate ich in solchen Fällen immer dazu, einfach alle Banken zu erklären (und dann Zeile 17 Null).
            So wie Charlie24 es sagt (nur die Banken mit Steuerabzug) ist es zwar einfacher, aber man sollte dann auch schon verstehen was der Unterschied zwischen Zeile 16 und 17 ist (ich weiß das alles natürlich, erlebe aber immer wieder seltsame Interpretationen).

            Und ja, alle Banken addieren, das Ergebnis dann runden.

            Das "Freigestellt" interessiert in der Steuererklärung übrigens überhaupt nicht, angeben muss man den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (konkret: A=20, B=60, C=35, D=80).
            Ich hoffe, das sind nur Phantasiezahlen, denn so krumm sollte man seine Freistellungsaufträge eigentlich nicht verteilen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo, ich nutze mal das Thema für mein Anliegen:
              Ich habe "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" von mehreren Banken. In der Steuerbescheinigung steht Zeile 10 Anlage KAP.
              Wo kann ich die Beträge im elster Formular eintragen?
              Grüße, Christian

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                #8
                In der Steuerbescheinigung steht Zeile 10 Anlage KAP. Wo kann ich die Beträge im elster Formular eintragen?
                Anlage KAP, Seite 3. Zeilen 7 und 10, so wie das in der Steuerbescheinigung steht. Der beanspruchte Sparer-Pauschbetrag kommt

                auf die Seite 4 in die Zeile 16, die einbehaltenen Steuern auf die Seite 8, Zeilen 37 ff. Addieren muss man alle Werte extern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Das wäre im Papierformular, richtig?
                  Ich will das aber in online elster Formular eintragen und da gibt es diese Zeilen nicht. Oder ich finde diese nicht.
                  Ich habe mal den Kopf der online Fomulars angehängt. Vielleicht erklärt das meine Frage besser.
                  Christian
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                    #10
                    Du hast das völlig falsche Formular aufgerufen ! Die Anlage KAP gehört zur Einkommensteuererklärung und muss dort beigefügt werden.

                    Siehe hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Danke, ich glaube ich habe es gefunden.
                      Die Nummern links sind auch mit den Zeilen im Formular gleich, richtig?
                      Grüße, Christian
                      Angehängte Dateien

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                        #12
                        Die Nummern links sind auch mit den Zeilen im Formular gleich, richtig?
                        Ja, das sind die amtlichen Zeilennummern.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank Charliue24 und reckoner (Stefan) für eure Geduld mit meinen Fragen
                          Und ja, es sind Fantasiezahlen .... aber solche Fragen kommen eben beim "ersten Mal" - in diesem Fall Anlage KAP
                          Es ist daher sehr angenehm, dass es so ein Forum gibt - Dankeschön!
                          Sonnige Grüße Irmelin

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Anlage KAP, Seite 3. Zeilen 7 und 10, so wie das in der Steuerbescheinigung steht. Der beanspruchte Sparer-Pauschbetrag kommt

                            auf die Seite 4 in die Zeile 16, die einbehaltenen Steuern auf die Seite 8, Zeilen 37 ff. Addieren muss man alle Werte extern.
                            Muss ich alle diese Daten eingeben (Höhe der Kapitalerträge, in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag ...etc.)? Ich will eigentlich nur Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile mit den verlbeibenden Verlustvortrag aus der Vergangenheit verrechnen.
                            D.h. ich will nicht die neuen G/V miteinander verrechnen nur die Gewinne alt mit der Feststellung alt.
                            Grüße, Christian

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                              #15
                              Hallo Christian,

                              so ganz verstehe ich nicht was du machen willst.
                              Aber eine "Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" wird im Jahr des Verkaufs versteuert (soweit es überhaupt steuerpflichtig ist), und der Verlustvortrag gilt auch für das zu erklärende Jahr. Daher müsste es auf eine ganz normale Erklärung hinauslaufen.

                              Was für ein Verlustvortrag ist das denn? Wirklich einer vom Finanzamt?

                              Muss ich alle diese Daten eingeben (Höhe der Kapitalerträge, in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag ...etc.)?
                              Ich rate seit jeher, dass man einzelne Steuerbescheinigungen nur komplett erklären sollte (außer bei ausschließlichem Antrag KAP Zeile 6, da reicht dann Zeile 37). Ob das wirklich Pflicht ist kann ich aber nicht sagen ...

                              D.h. ich will nicht die neuen G/V miteinander verrechnen nur die Gewinne alt mit der Feststellung alt.
                              Welche neuen Verluste hast du denn? Und warum sind die nicht verrechnet worden, und noch viel mehr: warum willst du das nicht?

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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