Hallo Ihr Alle.
Ich war im Jahr 2019 noch einige wenige Monate in England angestellt und habe danach wieder in Deutschland ein neues Angestelltenverhältnis angenommen.
Jetzt reiche ich eine Steuererklärung als "Selbstanzeige" nach, da ich erfahren habe, dass diese hier fällig wurde.
In Elster nutze ich das Formular N-AUS um die ausländischen Einkünfte zu deklarieren. Hier haben sich einige Fragen ergeben. Vielleicht war der / die eine oder andere schon in einer ähnlichen Situation.
Frage 1: Unter Weiterer Wohnsitz (7) : Ich hatte bis zu meiner Rückkehr nach Deutschland nur einen Wohnsitz in England. Ich muss aber
anklicken um eine Angabe zu der Adresse im Ausland zu machen. Oder lässt man das wie in meinem Fall dann besser frei ?
Frage 2: die Dauer der Auslandstätigkeit. Ich war insgesammt 12 Jahre in GB bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Bei der Steuererklärung geht es aber nur um 4 Monate im Jahr 2019. Muss man hier Eurer Erfahrung nach den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes angeben ? Oder den Zeitraum bei dem ich bei dem Arbeitgeber, wo ich auch die 4 Monate in 2019 absolviert habe, angestellt war ?
Frage3: Bin ich vielleicht im falschen Formular unterwegs ? Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen wie die Formulare AUS ( ist doch für selbstständiges Schaffen ? ) oder Anlage WA-ESt diesen Fall korrekt sein könnten.
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Ich war im Jahr 2019 noch einige wenige Monate in England angestellt und habe danach wieder in Deutschland ein neues Angestelltenverhältnis angenommen.
Jetzt reiche ich eine Steuererklärung als "Selbstanzeige" nach, da ich erfahren habe, dass diese hier fällig wurde.
In Elster nutze ich das Formular N-AUS um die ausländischen Einkünfte zu deklarieren. Hier haben sich einige Fragen ergeben. Vielleicht war der / die eine oder andere schon in einer ähnlichen Situation.
Frage 1: Unter Weiterer Wohnsitz (7) : Ich hatte bis zu meiner Rückkehr nach Deutschland nur einen Wohnsitz in England. Ich muss aber
Es bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland.
Frage 2: die Dauer der Auslandstätigkeit. Ich war insgesammt 12 Jahre in GB bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Bei der Steuererklärung geht es aber nur um 4 Monate im Jahr 2019. Muss man hier Eurer Erfahrung nach den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes angeben ? Oder den Zeitraum bei dem ich bei dem Arbeitgeber, wo ich auch die 4 Monate in 2019 absolviert habe, angestellt war ?
Frage3: Bin ich vielleicht im falschen Formular unterwegs ? Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen wie die Formulare AUS ( ist doch für selbstständiges Schaffen ? ) oder Anlage WA-ESt diesen Fall korrekt sein könnten.
Vielen Dank für Eure Hilfe !
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