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Steuererklärung 2019 Nichtselbständig - Deutschland / GB - Formular N-AUS in Elster

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    Steuererklärung 2019 Nichtselbständig - Deutschland / GB - Formular N-AUS in Elster

    Hallo Ihr Alle.

    Ich war im Jahr 2019 noch einige wenige Monate in England angestellt und habe danach wieder in Deutschland ein neues Angestelltenverhältnis angenommen.
    Jetzt reiche ich eine Steuererklärung als "Selbstanzeige" nach, da ich erfahren habe, dass diese hier fällig wurde.
    In Elster nutze ich das Formular N-AUS um die ausländischen Einkünfte zu deklarieren. Hier haben sich einige Fragen ergeben. Vielleicht war der / die eine oder andere schon in einer ähnlichen Situation.
    Frage 1: Unter Weiterer Wohnsitz (7) : Ich hatte bis zu meiner Rückkehr nach Deutschland nur einen Wohnsitz in England. Ich muss aber
    Es bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland.
    anklicken um eine Angabe zu der Adresse im Ausland zu machen. Oder lässt man das wie in meinem Fall dann besser frei ?
    Frage 2: die Dauer der Auslandstätigkeit. Ich war insgesammt 12 Jahre in GB bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Bei der Steuererklärung geht es aber nur um 4 Monate im Jahr 2019. Muss man hier Eurer Erfahrung nach den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthaltes angeben ? Oder den Zeitraum bei dem ich bei dem Arbeitgeber, wo ich auch die 4 Monate in 2019 absolviert habe, angestellt war ?
    Frage3: Bin ich vielleicht im falschen Formular unterwegs ? Allerdings kann ich mir keinen Reim daraus machen wie die Formulare AUS ( ist doch für selbstständiges Schaffen ? ) oder Anlage WA-ESt diesen Fall korrekt sein könnten.

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    #2
    Bei einem Zuzug nach Deutschland brauchst du die Anlage WA-ESt und nicht die Anlage N-AUS.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      die Steuererklärung ist immer eine Jahreserklärung -> also gibst du für 2019 nur die vier Monate als Auslandaufenthalt an.

      Tschüß

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        #4
        ... also gibst du für 2019 nur die vier Monate als Auslandaufenthalt an.
        Wobei in der Anlage WA-ESt allerdings der Zeitraum im Inland abgefragt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24 und holzgue - vielen Dank für die schnelle Hilfe - Super Nett ! Ich mach dann mal auf WA-Est weiter

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            #6
            Ich mach dann mal auf WA-Est weiter
            Bitte nicht überlesen, dass nach den Einkünften gefragt wird, also Bruttolohn abzüglich Werbungskosten (nach deutschem Recht) !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke nochmal ! Das hätte ich tatsächlich überlesen....

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                #8
                Hallo ! Leider habe ich Schwierigkeiten bei der Eingabe in das Formlar WA-Est. Siehe Screenshot: Ich habe meinen Bruttolohn ( GB ) der 4 Monate in das Feld 6 " Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Euro)" eingegeben. Werbungskosten hatte ich eigentlich als Angestellter gar nicht. Jetzt liege ich schon bei einer Nachzahlung von über 1000 EUR. Dabei hat GB ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Ich gebe ja nur an was ich im Ausland verdient habe und was dort dann besteuert wurde. Unter außerordentliche Einküfte kann das auch nicht fallen, mein Lohn war ja nicht außerordentlich.
                Tausend dank für die Hilfe !

                Screenshot 2023-08-22 133124.png




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                  #9
                  Werbungskosten hatte ich eigentlich als Angestellter gar nicht.
                  Hast du auf dem Firmengelände gewohnt ? Keine Entfernungspauschale ?

                  Jetzt liege ich schon bei einer Nachzahlung von über 1000 EUR.
                  Nachzahlungen sind ganz normal, der Steuersatz für dein in Deutschland erzieltes Einkommen fällt wegen des Progressionsvorbehalts

                  zwangsläufig höher aus. Der Steuersatz in Prozent ist in der Berechnung auch angegeben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Vielen Dank für die Hinweise Charlie24, damit gehe ich nochmal ran ! Das heißt also ich kann von der Brutto Summe, neben den Werbunsgkosten wie Fahrgeld, auch die Steuern die ich bezahlt habe in Prozent abziehen ?
                    Zuletzt geändert von Kevin Velas; 22.08.2023, 15:48.

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                      #11
                      ... neben den Werbunsgkosten wie Fahrgeld, auch die Steurn die ich bezahlt habe in Prozent abziehen ?
                      Nur die Werbungskosten, nicht die Steuern ! Das in England bezogene Gehalt bleibt ja in Deutschland steuerfrei. Es erhöht sich

                      nur der Steuersatz für dein deutsches Einkommen. Du kannst auch einen Progressionsvorbehalt-Rechner benutzen, der zeigt dir das

                      ebenfalls an: https://www.steuertipps.de/service/r...ionsvorbehalt/
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Alles klar so langsam wird einiges klar ! Vielen Dank für die Hilfe - tolles Forum

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