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Nebenkostenabrechnung- was ist für mich als Mieter absetzbar?

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    Nebenkostenabrechnung- was ist für mich als Mieter absetzbar?

    Moin
    Gerade noch rechtzeitig (bevor ich Elster abschicken wollte) kam die Betriebskostenabrechnung für 2022.
    Bevor ich bei der Wohnungsverwaltung tagelang in der Warteschlange hänge, frage ich erst mal hier nach:
    Es wird bei den absetzbaren Nebenkosten unterschieden in
    1 – Haushaltsnahe Dienstleistungen und
    2 – Handwerkerleistungen
    In meiner Abrechnung habe ich das mal jeweils mit 1 oder 2 bezeichnet, was ich - hoffentlich – richtig zugeordnet habe:
    dataurl236929.png
    Das wären also Hausreinigung 168,56
    Winterdienst 11,96
    --------------------------------------------------------------------
    1 Haushaltsnahe Dienstleistungen 180,52

    Wartung Heizung 108,18
    Schornsteinfeger 56,58
    Wartung Rauchmelder 6,37
    ---------------------------------------------------------------------
    2 Handwerkerleistungen 171,13


    Falls ich etwas von der obigen Abrechnung vergessen habe, immer her damit, ich lerne ja noch …

    Nun hat mir aber die Wohnungsverwaltung auf der zweiten Seite dazu noch mitgeteilt:
    dataurl236920.png
    Und es ergeben sich für mich folgende Fragen:
    1. Der Posten „Wartung Heizung“ wird durch den Verwalter unter Haushaltsnahe Dienstleistungen geführt -im Gegensatz zu meiner Aufstellung. Was ist nun richtig?
    2. Der Verwalter hat eine zusammenfassende Darstellung der Handwerkerleistungen „vergessen“, bzw. muss er das überhaupt tun?
    3. Und nun die ganz spannende Frage:
      In der Gesamtübersicht ist z. B. bei Hausreinigung ein Anteil für mich („Ihre Kosten“) in Höhe von 168,56 € angegeben, in der Darstellung mit der Überschrift „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ jedoch ein Anteil von 149,60 €.
      Ok, absetzbar sind dann von den Summen 20 %, also zwischen etwa 68 und 41 €, aber ich würde es gerne verstehen.
    Gibt es eine – zwar nicht für mich – offensichtliche Erklärung dafür, dann bitte her damit …. Telefonisch ist die Hausverwaltung leider nur sehr schwer zu erreichen …
    Danke für Anmerkungen dazu!
    Irmelin

    #2
    Wieso die unterschiedliche Beträge ausweisen, kann ich dir auch nicht sagen. Sicher dass das die gleiche Wohnung ist,, das sind ja ganz andere Beträge. Ob das hhnahe oder Handwerker sind, spielt nur eine Rolle, wenn du in die Nähe der Höchstbeträge kommst. Genau kannst du das einem langen BMF-Schreiben entnehmen. Die Straßenreinigung würde ich auch nehmen.

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      #3
      Heizungswartung gehört nach dem BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a EStG zu den Handwerkerleistungen, das siehst du richtig.

      Was die unterschiedlichen Beträge angeht, könnte es sein, dass bei der Heizungswartung jede Menge Ersatzteile (Material) einbezogen wurden,

      was natürlich fragwürdig wäre. Über die Wartung hinausgehende Reparaturen gehören normalerweise zum Erhaltungsaufwand.

      Auch der Schornsteinfeger kommt mir bei eurer Anlage ziemlich teuer vor, der gehört ebenfalls zu den Handwerkerkosten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Straßenreinigung würde ich auch nehmen.
        Siehe aber dieses BMF-Schreiben aus 2021: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Rückmeldungen ...... wie immer ist der Vermieter nicht zu erreichen und antwortet auch nicht .......
          Alternative "andere Wohnung" bzw. "anderer Vermieter" ist schwierig ........8(
          Viele Grüße Irmelin

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            #6
            Du könntest die Wohnungsverwaltung per E-Mail statt Telefon auffordern, die Belege für Heizungswartung und Schornstein zu übermitteln bzw. Einsicht zu gewähren. Falls du das nicht möchtest, kannst du m.E. Heizung und Schornsteinfeger auch selbstständig den Handwerkerleistungen zuordnen, ohne nachzufragen.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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