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Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Kapitaleink. im Erbfall

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    Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Kapitaleink. im Erbfall

    Und noch eine Frage...

    Man liest immer wieder, dass es im Erbfall zu einer doppelten Besteuerung von Kapitaleinkünften kommen kann. Einmal im Rahmen der Erbschaftsteuer und zusätzlich im Rahmen der Einkommensteuer. Wie kann das vermieden werden?

    #2
    ... dass es im Erbfall zu einer doppelten Besteuerung von Kapitaleinkünften kommen kann
    So häufig kommt das nicht vor. Die Erbschaftsteuer knüpft an das Vermögen am Todestag an. Dazu gehören auch die bis dahin aufgelaufenen Zinsen.

    was den erbschaftsteuerlichen Wert erhöht. Kapitalerträge, die ab dem Todestag erzielt werden, werden den Erben zugerechnet und unterliegen nicht

    der Erbschaftsteuer. Falls die Erben für die Kapitalerträge bis zum Sterbetag Steuern entrichten müssen, kann eine Doppelbelastung entstehen.

    Um die zu vermeiden, kann man mit Erbschaftsteuer belastete Einkünfte in der Anlage Sonstiges angeben und dafür die Steuerermäßigung

    nach § 35b EStG beantragen. Damit sich der Aufwand lohnt, muss es um hohe Kapitaleinkünfte gehen. Bei Gewinneinkünften sieht das anders aus,

    da geht es manchmal um richtig viel Geld.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das nur am Rande zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In diesem Fall ist es so, dass keine Freistellungsaufträge gestellt werden konnten und daher Kapitaleinkünfte Euro mit der Abgeltungssteuer belastet wurden, die vor dem Sterbetag beim Erblasser entstanden sind und damit auch in die Erbmasse fallen.
      Zuletzt geändert von Ann2022; 24.08.2023, 08:35.

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        #4
        Wurde oder wird denn für den Erblasser keine Einkommensteuererklärung mehr eingereicht ? Das Finanzamt würde doch zumindest die 801,00 € freistellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          und daher Kapitaleinkünfte von rd. 2.000 Euro mit der Abgeltungssteuer belastet wurden, die vor dem Sterbetag beim Erblasser entstanden sind und damit auch in die Erbmasse fallen.
          Ja und? Die Erbmasse und damit die Erbschaftssteuer wird dadurch doch gemindert. Eine doppelte Besteuerung sehe ich hier nicht.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Eine Einkommensteuererklärung für den Erblasser wird noch eingereicht, so dass zumindest die 801 € freigestellt werden.

            Für den Rest sehe ich anteilig eine doppelte Besteuerung. Zwar wird die Erbmasse durch die Steuer gemindert, aber ja nicht um den vollen Zinsbetrag, sondern nur in Höhe der auf den Zinsbetrag anfallenden Steuer. Oder mache ich hier einen Denkfehler?

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              #7
              Es ist ja nicht selten, dass alles was ein Erblasser hinterlassen hat, schon einmal versteuert wurde.

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                #8
                Hallo,

                Oder mache ich hier einen Denkfehler?
                Nicht unbedingt. Es sind aber unterschiedliche Steuerarten, da gibt es oft doppelte Steuern.

                Etwa dürfte das gesamte geerbte Vermögen wahrscheinlich schon mal versteuert worden sein. Trotzdem muss man u.U. Erbschaftssteuern darauf zahlen.
                [Man kann das sogar als eine art Strafsteuer verstehen: Hätte der Verstorbene das Geld mal lieber ausgegeben (aus Sicht des Staates/der Allgemeinheit ist das sicher ein legitimer Gedanke).]

                Oder wenn du mit deinem Lohn (lohnsteuerbehaftet) etwas kaufst zahlst du ja oft auch noch mal Steuern (etwa Mehrwertsteuern).

                Und wenn es in Deutschland eine Vermögenssteuer gäbe, dann müsste man die auch auf neues Vermögen (=Einkommen) zahlen, sprich: wieder doppelt.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Nicht unbedingt. Es sind aber unterschiedliche Steuerarten, da gibt es oft doppelte Steuern.
                  Wobei es aber bei Einkünften, die auch mit Erbschaftsteuer belastet wurden, die Steuerermäßigung nach § 35b EStG gibt.

                  Ob dabei viel herauskommt, ist ein anderes Thema. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35b.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Vielen Dank an Euch!

                    Dann schaue ich mal, ob ich den Aufwand betreibe. Viel wird da dann wohl tatsächlich nicht bei rauskommen...

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