Und noch eine Frage...
Man liest immer wieder, dass es im Erbfall zu einer doppelten Besteuerung von Kapitaleinkünften kommen kann. Einmal im Rahmen der Erbschaftsteuer und zusätzlich im Rahmen der Einkommensteuer. Wie kann das vermieden werden?
Man liest immer wieder, dass es im Erbfall zu einer doppelten Besteuerung von Kapitaleinkünften kommen kann. Einmal im Rahmen der Erbschaftsteuer und zusätzlich im Rahmen der Einkommensteuer. Wie kann das vermieden werden?
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