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Elster berechnet Steuernachzahlung obwohl unter der Freigrenze

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    Elster berechnet Steuernachzahlung obwohl unter der Freigrenze

    Hallo Leute,

    bitte entschuldigt, sollte dies das falsche Forum sein. Ich habe in meinem Leben noch nie selbst eine Steuererklaerung erstellt (bislang immer durch Steuerberater). Ich lebe seit einigen Jahren im Ausland (USA). In den USA arbeite ich als Angesteller. In Deutschland besitze ich eine Wohnung die ich vermietet habe. Ich bin maximal 10 Tage im Jahr in Deutschland, demnach ganz klar beschraenkt steuerpflichtig.

    Die Berechnung in Elster ergibt, dass nach Abzug aller Werbungskosten die Wohnung 4500 EUR Einnahmen erwirtschaftet hat. Dazu habe ich noch 60 EUR Zinseinnahmen von meinem Bausparer eingetragen inklusive der schon abefuehrten Kapitalertragssteuer.

    Sobald ich auf PRUEFEN klicke sagt Elster, dass ich knapp unter 800 EUR Steuern nachzahlen muesse. Ich bin sehr verwundert, da meiner Meinung nach keine Steuern zu zahlen sind da ich mich weit unter der Steuerfreigrenze befinden.

    Kann mir hier jemand diesbezueglich weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!

    Beste Gruesse
    Jay

    #2
    Ich bin sehr verwundert, da meiner Meinung nach keine Steuern zu zahlen sind da ich mich weit unter der Steuerfreigrenze befinden.
    Den Grundfreibetrag gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht, das ist gesetzlich so geregelt. Dass der hinzugerechnet wird,

    müsste aus der Steuerberechnung eigentlich ersichtlich sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Den Grundfreibetrag gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht, das ist gesetzlich so geregelt. Dass der hinzugerechnet wird,

      müsste aus der Steuerberechnung eigentlich ersichtlich sein.
      Ich danke Dir. Das hilft mir schon mal. Kennst Du dich zufaelliger Weise auch hiermit aus: Muss ich bei Elster irgendwo mein Gehalt aus den USA eintragen? Ich bin hier bei dem Punkt " 7 - Veranlagung nach § 50 Absatz 2 EStG" und mir nicht sicher ob hier unter "Summe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (ohne Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliegen würden)" mein Gehalt hineingehoert oder nicht? Vielen Dank!!

      Kommentar


        #4
        Muss ich bei Elster irgendwo mein Gehalt aus den USA eintragen?
        Nein, das geht den deutschen Fiskus nichts an und das will er bei beschränkter Steuerpflicht auch gar nicht wissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nein, das geht den deutschen Fiskus nichts an und das will er bei beschränkter Steuerpflicht auch gar nicht wissen.
          Vielen Dank fuer die Hilfe! Ich hatte mich schon gefreut, wenn ich bei dem zuvor genannten Punkt etwas angebe, schreit Elster NICHT nach einer Nachzahlung, aber das wird dann wohl etwas anderes sein. Noch einmal, herzlichen Dank.

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