Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünften aus V+V bei Erbengemeinschaft in Grundstücksgemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünften aus V+V bei Erbengemeinschaft in Grundstücksgemeinschaft

    Guten Morgen,

    wie schaut es bei der Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei folgender Konstellation aus?:

    Grundstückseigentümer war eine Personengemeinschaft. Ein Miteigentümer ist verstorben und dieser Anteil geht auf eine Erbengemeinschaft über.

    Ich erkläre also die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der ursprünglichen Gemeinschaft, übernehme dann den anteiligen der Erbengemeinschaft zuzurechenden Überschuss in die Anlage V, Zeile 25 der Erbengemeinschaft und nehme dann die Verteilung auf die Erben in der Anlage FE 1 vor. Oder kann ich den Schritt über die Erbengemeinschaft weglassen und die Aufteilung auf die Erben direkt bei der ursprünglichen Gemeinschaft vornehmen?

    #2
    Das müsste sowohl als auch gehen.

    Kommentar


      #3
      Wie man das sinnvoll erklärt, hängt m. E. davon ab, ob die neu entstandene Erbengemeinschaft noch andere Einkünfte erzielt,

      die erklärt werden müssen oder bei denen es Sinn macht, sie zu erklären, wie z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank auch hier für Eure Antworten!

        Ich entscheide mich dann hier mal für den einfacheren Weg, um es nicht zu verkomplizieren und passe es bei ggf. veränderten Gegebenheiten in den Folgejahren entsprechend an.

        Kommentar


          #5
          Frage zum Verständnis: Sprechen wir von der "gesonderten einheitlichen Feststellung", die jährlich von Erbengemeinschaften und anderen Gemeinschaften zu erklären ist?
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar


            #6
            Ja, genau. Gemeint ist die "gesonderte einheitliche Feststellung".

            Kommentar

            Lädt...
            X