Guten Morgen,
wie schaut es bei der Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei folgender Konstellation aus?:
Grundstückseigentümer war eine Personengemeinschaft. Ein Miteigentümer ist verstorben und dieser Anteil geht auf eine Erbengemeinschaft über.
Ich erkläre also die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der ursprünglichen Gemeinschaft, übernehme dann den anteiligen der Erbengemeinschaft zuzurechenden Überschuss in die Anlage V, Zeile 25 der Erbengemeinschaft und nehme dann die Verteilung auf die Erben in der Anlage FE 1 vor. Oder kann ich den Schritt über die Erbengemeinschaft weglassen und die Aufteilung auf die Erben direkt bei der ursprünglichen Gemeinschaft vornehmen?
wie schaut es bei der Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei folgender Konstellation aus?:
Grundstückseigentümer war eine Personengemeinschaft. Ein Miteigentümer ist verstorben und dieser Anteil geht auf eine Erbengemeinschaft über.
Ich erkläre also die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der ursprünglichen Gemeinschaft, übernehme dann den anteiligen der Erbengemeinschaft zuzurechenden Überschuss in die Anlage V, Zeile 25 der Erbengemeinschaft und nehme dann die Verteilung auf die Erben in der Anlage FE 1 vor. Oder kann ich den Schritt über die Erbengemeinschaft weglassen und die Aufteilung auf die Erben direkt bei der ursprünglichen Gemeinschaft vornehmen?
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