Liebe Forumsmitglieder,
es geht um die Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg, an der ich nach Fristverlängerung gerade sitze. Ich habe neben dem Reihenwohnhaus mit Garten auch einen privaten Gemeinschaftsweg mit Vorgärten aller 8 Eigentümer sowie einem durchgehenden bepflanzten Grünstreifen zu deklarieren. Dafür gibt es drei unterschiedliche Flurstücksnummern. Welcher Bodenrichtwert gilt denn für diesen Gemeinschaftsweg mit Grünflächen? Dieselbe Frage stelle ich mir in Bezug auf das private Stellplatz-/Garagengrundstück mit gemeinschaftlicher Grünfläche mit Bäumen, Sträuchern, etc. Wähle ich den Bodenrichtwert für 'Wohnbaufläche' oder für 'private Grünfläche'? Ich habe zudem gelesen, dass separate Grundstücke, die ausschließlich als Stellplatz-/Garagengrundstücke oder als Privatwege /-straßen genutzt werden dürfen, in der Regel mit folgenden Wertansätzen zu bewerten sind: 50% (bei Stellplatz-/Garagengrundstücken) bzw. 25% (bei Privatwegen/-straßen) Abschlag vom Bodenrichtwert der Zone, in der das Grundstück liegt. Meine erste Frage lautet also: welcher Bodenrichtwert gilt für die beschriebenen Flurstücke: jener für die Wohnbaufläche oder jener für die private Grünfläche? Meine zweite Frage zielt darauf ab, ob von den ermittelten Bodenrichtwerten nochmals 50% bzw. 25% abgezogen werden dürfen?
Inzwischen hat sich eine weitere Frage aufgetan. Was trage ich in Frage 51 'Anteil am Grundstück' ein, wenn meine Mutter zu 50% und meine Schwester und ich zu je 25 % Eigentümerinnen unseres Hauses sind? 1 zu 2 für meine Mutter und je 1 zu 4 für meine Schwester und mich? Verstehen wir uns außerdem als sogennante Bruchstücksgemeinschaft?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise vorab!
Beste Grüße
Augustina
es geht um die Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg, an der ich nach Fristverlängerung gerade sitze. Ich habe neben dem Reihenwohnhaus mit Garten auch einen privaten Gemeinschaftsweg mit Vorgärten aller 8 Eigentümer sowie einem durchgehenden bepflanzten Grünstreifen zu deklarieren. Dafür gibt es drei unterschiedliche Flurstücksnummern. Welcher Bodenrichtwert gilt denn für diesen Gemeinschaftsweg mit Grünflächen? Dieselbe Frage stelle ich mir in Bezug auf das private Stellplatz-/Garagengrundstück mit gemeinschaftlicher Grünfläche mit Bäumen, Sträuchern, etc. Wähle ich den Bodenrichtwert für 'Wohnbaufläche' oder für 'private Grünfläche'? Ich habe zudem gelesen, dass separate Grundstücke, die ausschließlich als Stellplatz-/Garagengrundstücke oder als Privatwege /-straßen genutzt werden dürfen, in der Regel mit folgenden Wertansätzen zu bewerten sind: 50% (bei Stellplatz-/Garagengrundstücken) bzw. 25% (bei Privatwegen/-straßen) Abschlag vom Bodenrichtwert der Zone, in der das Grundstück liegt. Meine erste Frage lautet also: welcher Bodenrichtwert gilt für die beschriebenen Flurstücke: jener für die Wohnbaufläche oder jener für die private Grünfläche? Meine zweite Frage zielt darauf ab, ob von den ermittelten Bodenrichtwerten nochmals 50% bzw. 25% abgezogen werden dürfen?
Inzwischen hat sich eine weitere Frage aufgetan. Was trage ich in Frage 51 'Anteil am Grundstück' ein, wenn meine Mutter zu 50% und meine Schwester und ich zu je 25 % Eigentümerinnen unseres Hauses sind? 1 zu 2 für meine Mutter und je 1 zu 4 für meine Schwester und mich? Verstehen wir uns außerdem als sogennante Bruchstücksgemeinschaft?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise vorab!
Beste Grüße
Augustina
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