Liebe ElsterForums Gemeinde,
Anlage V:
Feststellungsbescheid wurde im letzten Jahr gemacht. 2022 ist das zweite Jahr nach Immobilienkauf - Grundstücksgemeinschaft zwei Personen jeweils 50%
1) Die Abschreibung erfolgt linear mit 2%.Muss ich irgendwo selbständig den Abschreibungsbetrag eintragen oder übernimmt das Finanzamt den Betrag aus dem Feststellungsbescheid?
2) Wenn ich die Abschreibung selber eintragen, nur den Betrag mich betreffend (50%)?
3) Wie erfolgt die Aufteilung der Einnahmen/Kosten? Trage ich immer nur meinen Anteil ein oder den Gesamtbetrag?
4) Ich musste bezüglich der Mietsache (Hausverwaltung betreffend) einen Anwalt beauftragen. Kann ich diese Kosten absetzen und wenn ja wo?
5) Wo kann ich Fahrten/Mehrverpflegungsaufwand etc. für die Immobilie absetzen?
6) Die NK Abrechnung 2022 liegt noch nicht vor - kann ich diese nachreichen?
Beste Grüße
Angie
Anlage V:
Feststellungsbescheid wurde im letzten Jahr gemacht. 2022 ist das zweite Jahr nach Immobilienkauf - Grundstücksgemeinschaft zwei Personen jeweils 50%
1) Die Abschreibung erfolgt linear mit 2%.Muss ich irgendwo selbständig den Abschreibungsbetrag eintragen oder übernimmt das Finanzamt den Betrag aus dem Feststellungsbescheid?
2) Wenn ich die Abschreibung selber eintragen, nur den Betrag mich betreffend (50%)?
3) Wie erfolgt die Aufteilung der Einnahmen/Kosten? Trage ich immer nur meinen Anteil ein oder den Gesamtbetrag?
4) Ich musste bezüglich der Mietsache (Hausverwaltung betreffend) einen Anwalt beauftragen. Kann ich diese Kosten absetzen und wenn ja wo?
5) Wo kann ich Fahrten/Mehrverpflegungsaufwand etc. für die Immobilie absetzen?
6) Die NK Abrechnung 2022 liegt noch nicht vor - kann ich diese nachreichen?
Beste Grüße
Angie
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