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Anlage V - Werbungskosten / Aufteilung Grundstücksgemeinschaft

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    Anlage V - Werbungskosten / Aufteilung Grundstücksgemeinschaft

    Liebe ElsterForums Gemeinde,

    Anlage V:

    Feststellungsbescheid wurde im letzten Jahr gemacht. 2022 ist das zweite Jahr nach Immobilienkauf - Grundstücksgemeinschaft zwei Personen jeweils 50%

    1) Die Abschreibung erfolgt linear mit 2%.Muss ich irgendwo selbständig den Abschreibungsbetrag eintragen oder übernimmt das Finanzamt den Betrag aus dem Feststellungsbescheid?
    2) Wenn ich die Abschreibung selber eintragen, nur den Betrag mich betreffend (50%)?
    3) Wie erfolgt die Aufteilung der Einnahmen/Kosten? Trage ich immer nur meinen Anteil ein oder den Gesamtbetrag?
    4) Ich musste bezüglich der Mietsache (Hausverwaltung betreffend) einen Anwalt beauftragen. Kann ich diese Kosten absetzen und wenn ja wo?
    5) Wo kann ich Fahrten/Mehrverpflegungsaufwand etc. für die Immobilie absetzen?
    6) Die NK Abrechnung 2022 liegt noch nicht vor - kann ich diese nachreichen?

    Beste Grüße
    Angie


    Zuletzt geändert von Angie1234; 27.08.2023, 18:37.

    #2
    Außer dem anteiligen Ergebnis aus der Feststellung auf der Teilseite 2 - Anteile an Einkünften der Anlage V (Zeile 26) ist doch zu

    dem Vermietungsobjekt in der eigenen Einkommensteuererklärung nichts anzugeben. Die Anwaltskosten hätten m. E. ebenfalls in die

    Feststellungserklärung gehört, ebenso irgendwelche Fahrtkosten. Dafür gibt es doch die Sonderwerbungskosten in FE 1.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Außer dem anteiligen Ergebnis aus der Feststellung auf der Teilseite 2 - Anteile an Einkünften der Anlage V (Zeile 26) ist doch zu

      dem Vermietungsobjekt in der eigenen Einkommensteuererklärung nichts anzugeben. Die Anwaltskosten hätten m. E. ebenfalls in die

      Feststellungserklärung gehört, ebenso irgendwelche Fahrtkosten. Dafür gibt es doch die Sonderwerbungskosten in FE 1.
      Die Immobilie wurde 2021 erworben, der Feststellungsbescheid wurde alles im letzten Jahr gemacht.
      Nun ist das erste ganze Jahr der Vermietung und Verpachtung. Die Anwaltskosten sind erst im Jahr nach Kauf entstanden.

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        #4
        2022 ist das zweite Jahr nach Immobilienkauf - Grundstücksgemeinschaft zwei Personen jeweils 50%
        Wenn die Personen nicht verheiratet sind, ist jedes Jahr eine Feststellungserklärung ESt 1B einzureichen, doch nicht nur für 2021.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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