Hallo, ich habe 2022 an einer Veranstaltung teilgenommen, wo ich Kaffee und Kuchen verteilt habe. Es wurde ein Honorarvertrag aufgesetzt und ich musste anschließend eine Rechnung schreiben, natürlich ohne Steuer auszuweisen. Es wurde eine Aufwandsentschädigung von 91€ vereinbart (60,00€ Serviceleistung und 31,00€ Fahrtkosten). Kann ich das in die Anlage N Zeile 26? Weil extra Anlage S und eine EÜR machen, davon habe ich keine Ahnung.
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Ich dachte das ist nur für Wirtschaftsgüter.
Bei Arbeitnehmern bleiben so geringe Einkünfte (unter 410,00 €) nach § 46 Abs. 3 EStG steuerfrei, gleich, wo man sie jetzt erklärt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Auf der Anlage N auch?
In den Fällen des Absatzes 2 ist ein Betrag in Höhe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Absatz 6 der tariflichen Einkommensteuer unterworfen wurden, vom Einkommen abzuziehen,
wenn diese Einkünfte insgesamt nicht mehr als 410 Euro betragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich erkläre solche einmaligen Honorare in der Regel in der Anlage S und weise darauf hin, dass keine EÜR erstellt wird, weil es sich um einmalige
Einnahmen handelt, die wegen § 46 Abs. 3 sowieso steuerfrei bleiben. Da funktioniert die Härtefallregelung in der Steuerberechnung, bei der
Anlage N habe ich das noch nicht getestet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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