Hallo zusammen,
danke für die Rückmeldung.
Sie meinen Umsatzsteuer frei.
Passt schon.
LG
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Keine Ankündigung bisher.
Umsatzsteuer frei Rechnungsstellung
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Wenn deine freiberufliche Tätigkeit nicht nach § 4 UStG steuerbefreit ist, kannst du dir das mit dem Kleinunternehmer abschminken.
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Zitat von Peter100 Beitrag anzeigendas Wort Kleinunternehmer
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Hallo zusammen,
vielen Dank.
Also der Haupt Job (Freiberufler) ist das eine.
Daneben Kleinunternehmer.
Also wird Dort angegeben meine Steuernummer und das Wort Kleinunternehmer.
Richtig?
LG
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Wichtig ist außerdem, dass in der Rechnung auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung hingewiesen wird.
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Zitat von Peter100 Beitrag anzeigenbei Kleinunternehmen (Kein Gewerbeanmeldung) ist die Umsatzsteuer bis 22.000 Euro frei, wenn ich das richtig sehe.
Wenn der Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird,
oder im Jahr der Betriebsgründung
wenn der aufs Jahr hochgerechnete Umsatz voraussichlich 22.000 Euro nicht übersteigen wird,
dann kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Umsatzsteuer wird dann nicht erhoben.
Zitat von Peter100 Beitrag anzeigenSchreibt man da auch eine Steuernummer auf die Rechnung?
EDIT: Jetzt fällt mir dieser Klammerzusatz erst auf! Nein, mit Gewerbeanmeldung hat das ganze nichts zu tun.
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Umsatzsteuer frei Rechnungsstellung
Hallo zusammen,
bei Kleinunternehmen (Kein Gewerbeanmeldung) ist die Umsatzsteuer bis 22.000 Euro frei, wenn ich das richtig sehe.
Schreibt man da auch eine Steuernummer auf die Rechnung?
LG
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