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Ablösesumme nach Geschäftsaufgabe in zwei Schritten

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    Ablösesumme nach Geschäftsaufgabe in zwei Schritten

    Hallo zusammen,
    wo wird der Ablösebetrag eingesetzt?
    Wie wird der immaterielle- und material Wert gewichtet?
    Erst wird ein Hälfte verkauft und später der Rest.
    Wie wird die Ablöse versteuert?
    Was ist zu beachten?
    Vielen Dank?

    LG
    Zuletzt geändert von Peter100; 08.09.2023, 15:52.

    #2
    Einfach den Steuerberater fragen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo zusammen,
      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

      Haben Sie vielleicht eine grobe Einschätzung wo ein steuerfreier Ablösebetrag eingetragen wird?

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

      LG

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        #4
        Abgesehen davon, dass mir völlig unklar ist, was Du mit "steuerfreier Ablösebetrag" meinst, gebe ich Dir den dringenden Rat, Dich steuerlich beraten zu lassen.
        Bei einem Geschäftsverkauf - noch dazu in 2 Tranchen, wie Du es vorhast - kannst Du steuerlich so viel falsch machen, dass Du es hinterher sonst schnell bereuen wirst.
        Zuletzt geändert von VSW-BS; 09.09.2023, 00:44.

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank für Ihre Rückmeldung und wichtigen Hinweis.

          "steuerfreier Ablösebetrag" meint:

          Wenn eine Praxis verkauft wird ist der Verkaufserlös (immateriell und materiell) einmalig steuerfrei.

          Daher die Frage wo trägt man das in die EÜR ein?

          Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

          LG

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            #6
            Das ganze Thema geht für weit über eine Ausfüllhilfe hinaus und hat nichts mit Elster zu tun. Wie viele Menschen müssen dir das noch sagen?

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              #7
              Hallo zusammen,
              das hat mir noch keiner gesagt.

              Bisher konnte immer jemand sagen wo ein Betrag eingesetzt wird.

              Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Unterstützung.
              LG

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                #8
                Das ganze Thema geht für weit über eine Ausfüllhilfe hinaus und hat nichts mit Elster zu tun. Wie viele Menschen müssen dir das noch sagen?
                Bezogen auf den Fragenkatalog in '#1 hast du und u.a. Charlie24 völlig recht. Aber die nun fokussierte Frage wo eintragen in die EÜR ist doch eine legitime Frage zu mein Elster, dachte ich bisher. Natürlich ist kein freiwilliger Benutzer zu einer Antwort verpflichtet. Ich selbst habe bisher noch keine EÜR ausgefüllt und bin somit außen vor.
                Zuletzt geändert von timote; 09.09.2023, 21:00.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo zusammen,
                  danke für Ihre hilfreiche Rückmeldung.
                  Das eine steuerliche Bewertung nicht zu erwarten ist, ist mehr als verständlich.
                  Hingegen „wo eintragen“ ( steuerfreier Ablösebetrag) ist eine mögliche Frage.
                  Dank für Ihre freundliche Unterstützung.
                  Ich freue mich über eine Antwort,
                  Danke für Ihre Zeit.
                  LG

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                    #10
                    Also hier erstmal eine steuerrechtliche Auskunft ... die allerdings hier im Forum nichts zu suchen hat, aber, einfach mal zur Info: bei Betriebsaufgabe ist zur Bilanzierung zu wechseln.

                    Aber jetzt zur Frage:

                    Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                    Daher die Frage wo trägt man das in die EÜR ein?
                    Gar nicht.

                    Tja, soweit die Ausfüllhilfe. Wenn man eine Frage nur beantworten kann, indem man vorher das Steuerrecht erklärt, dann gehört sie wohl nicht hierher.

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      vielen Dank für Ihre Zeit und Danke für Ihre Info.

                      Es wird demnach in die
                      Abgabebilanz nach Paragraph 16
                      eingetragen.

                      In Verbindung mit
                      § 16 Abs. 4 EStG

                      Der in Abzug gebracht werden kann.

                      Logisch, wenn man(n) es weiß. ;-)

                      So können dem Finanzamt „Stille Reserven“ ersichtlich werden und die Übertragung in zwei Schritten.
                      (Teilweise Geschäftsaufgabe als Übergang zur vollständigen Geschäftsaufgabe).

                      Getrennt vom immateriellen Wert, der oben zum
                      § 16 Abs. 4 EStG gehört und dem materiellem Wert der bei dessen nicht Anwendung (ohne Anerkennung des Sachverhaltes der Geschäftsaufgabe) in der EÜR geltend gemacht werden kann.

                      Danke für Ihr Stichwort für den weiterführenden hierüber hinausweisenden Hinweis.

                      LG

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        Aber die nun fokussierte Frage wo eintragen in die EÜR ist doch eine legitime Frage zu mein Elster, dachte ich bisher.
                        Man kann aber praktisch jede steuerrechtliche Frage so formulieren, dass man nur noch wissen will wo man es eintragen muss (gehört es nun da oder da hin).

                        Ich sehe bei der Frage die Grenze zur Steuerberatung auch eindeutig überschritten (und ich bin da eher etwas großzügiger als andere hier).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Hallo zusammen,
                          vielen Dank.

                          Es ist sehr hilfreich mitgeteilt zubekommen, dass es

                          nicht in Elster einzutragen ist,

                          sondern in Paragraph 16 EStG.

                          Das finde ich keine Steuerberatung.

                          Wenn ich Fragen bekomme, wo ich nicht zuständig bin, versuche ich möglichst einen Hinweis zu geben der weiterführen könnte.
                          Ist das nicht einfach höflich und kostet sehr wenige Worte und keine Minute Zeit.

                          Danke für den weiterführenden Hinweis.

                          LG

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                            #14
                            Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                            Wenn ich Fragen bekomme, wo ich nicht zuständig bin, versuche ich möglichst einen Hinweis zu geben der weiterführen könnte.
                            Ist das nicht einfach höflich und kostet sehr wenige Worte und keine Minute Zeit.
                            Nach meiner Erinnerung hast du auf deine zahlreichen Fragen mehrfach, auch von mir, neben freiwillig gegebenen Antworten, Hinweise bekommen, dass deine Fragen nichts mit Elster zu tun haben und Antworten hier freiwillig von Anwendern gegeben werden.

                            Insofern du hier also von Unhöflichkeit seitens der Antwortenden, mutmaßlich auch mir schreibst, ist dies unverschämt. Daher wird es keine Kommunikation mehr meinerseits mit dir geben.

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                              #15
                              Hallo zusammen,
                              danke für die Rückmeldung.

                              Ich habe niemanden als unhöflich beschrieben.

                              Es sollte umgekehrt ein Schuh daraus werden.

                              Ich meine damit, das ein kleiner weiterführender Hinweis, (also hier nicht einzutragen, sondern dort)
                              … das „sondern dort“ leicht zu machen ist und große Wirkung hat.
                              Sehr hilfreich ist.

                              (Es ist nicht meine Absicht ( und seht mir nicht zu) eine Bewertung zu einer Person abzugeben, die ein andere Meinung dazu hat. Davor habe ich Respekt).

                              LG

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