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Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form

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    Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form

    Moin zusammen
    mal wieder eine Frage von mir:
    für mich und meinen GöGa, die wir zusammenveranlagt sind, habe ich die "Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form" erfolgreich eingerichtet.
    Nun möchte meine Mutter, dass Ihre Steuerdaten, die auch über den Elsterzugang auf meinem PC an das FA gesendet werden sollen, auch so laufen und auch die "Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form" soll wieder so stattfinden - das funktioniert aber nicht, da kommt immer eine Fehlermeldung im Sinne von: Die Anlage der Einwilligungserklärung ist gescheitert.
    Und es erscheinen diverse Transfer-Ticket, Session-Ticket und Exception UID- Nummern ....
    Wo kann mir da geholfen werden?
    Vielen Dank für Rückmeldungen ....
    VG Irmelin

    #2
    Du musst dich zuerst als Vollmachtnehmer für die Mutter registrieren, die musst du dann im zweiten Schritt als Vollmachtgeber erfassen.

    Vorher geht das mit der Einwilligung m. W. nicht. Zu dem Thema Vollmachten nachstehend eine FAQ, selbst habe ich damit keine Erfahrung.

    https://download.elster.de/download/...svermutung.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das gab es die Tage schonmal hier, Ich glaube, das geht nur für die eigene ID. Was geht, sind die Bescheiddaten.

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        #4
        Das gab es die Tage schonmal hier, Ich glaube, das geht nur für die eigene ID.
        Du meinst das Thema hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...ht-eigene-stnr

        Da steht natürlich auch eine Rückmeldung aus, ob es mit Vollmacht nicht trotzdem funktioniert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Oh, vielen Dank ..... irgendwie hatte ich diese schon vorhandene Frage nicht bemerkt .......

          Und noch eine "dumme" Frage dazu:
          ich habe den § 15 AO. gelesen ....
          ein erwachsenes Kind wäre unter (1), Nr. 3 zuzuordnen?
          grafik.png

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            #6
            ... ein erwachsenes Kind wäre unter (1), Nr. 3 zuzuordnen?
            Ja, Verwandte in gerader Linie. Dazu gehören Kinder, Enkel, Urenkel und in die andere Richtung Eltern und Großeltern usw.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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