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Grundsteuer Wohngrundstücksart

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    Grundsteuer Wohngrundstücksart

    Hallo ich habe zwei Fragen, der Ehemann ist seit langem verstorben und hat der Ehefrau sowie beiden Kindern seine Hälfte eines eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen zu 120 m² vererbt. Handelt es sich jetzt um Wohnungseigentum oder um Zweifamilienhaus oder um Mietwohngrundstück

    Das Erbe ist schon länger her. Die Mutter würde ich als Eigentümer A eintragen und als Eigentümer B die Grundstücksgemeinschaft mit Mutter und 2 Töchtern. Muss man die immer noch als Erbengemeinschaft betiteln? Der Vater ist schon so lange tot. Der letzte Einheitswertbescheid lautete nur 4/6 auf Mutter und je 1/6 Kinder. Dieser war mir Mietwohngrundstück betitelt, warum weiß ich nicht.
    Zuletzt geändert von Koschte; 15.09.2023, 17:06.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    Da war Wohnungseigentum betitelt, warum weiß ich nicht.
    Wenn dem Vater bzw. den Eltern nur eine Wohnung gehört hat, dann passt das mit dem Wohnungseigentum schon.

    Was die Gemeinschaft angeht, ist das eigentlich eine Bruchteilsgemeinschaft, bestehend aus der Mutter einerseits und einer Erbengemeinschaft

    bestehend aus Mutter und Kindern andererseits. Das scheint aber im letzten Einheitswertbescheid nicht sauber abgebildet zu sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      du hast schneller geantwortet, als ich den Beitrag editiert hatte.
      Also eigentlich steht im Grundbuch dass sich zwei Häuser auf dem Grundstück befinden. Und ich glaube beide hatten den Eheleuten zu gleichen Teilen gehört.
      vielleicht doch Miet-Wohngrundstück ankreuzen. Bei der Bruchteil Gemeinschaft müsste ich doch bei jedem 1/ 3 eingeben oder kann ich das weglassen- im Grundbuch steht überhaupt kein Anteil ausgewiesen einfach nur drei Eigentümer.
      Zuletzt geändert von Koschte; 15.09.2023, 17:16.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #4
        Vorbedingung für ein Mietwohngrundstück wären mindestens 3 Wohnungen auf einem Grundstück, 2 Wohnungen reichen nicht,

        Wohnungseigentum darf es auch nicht sein. Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

        Was die Erbengemeinschaft angeht, löst die sich ohne Auseinandersetzung nie auf, das ist eben so.

        Zum Thema Grundstücksart und was gehört wem, wirst du selbst noch genauer recherchieren müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Dann nehme ich zwei Familienhaus. Ich probier noch ein bisschen rum
          Mit freundlichen Grüßen,
          Koschte

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            #6
            Oder muss die Erbengemeinschaft alleine ein Aktenzeichen bekommen für Ihre Hälfte. Ich Dreh durch
            Mit freundlichen Grüßen,
            Koschte

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              #7
              Ich vermute eher ein gemeinsames Az. für die Bruchteilsgemeinschaft, das könntest du beim Finanzamt nachfragen.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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