Hallo ich habe zwei Fragen, der Ehemann ist seit langem verstorben und hat der Ehefrau sowie beiden Kindern seine Hälfte eines eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen zu 120 m² vererbt. Handelt es sich jetzt um Wohnungseigentum oder um Zweifamilienhaus oder um Mietwohngrundstück
Das Erbe ist schon länger her. Die Mutter würde ich als Eigentümer A eintragen und als Eigentümer B die Grundstücksgemeinschaft mit Mutter und 2 Töchtern. Muss man die immer noch als Erbengemeinschaft betiteln? Der Vater ist schon so lange tot. Der letzte Einheitswertbescheid lautete nur 4/6 auf Mutter und je 1/6 Kinder. Dieser war mir Mietwohngrundstück betitelt, warum weiß ich nicht.
Das Erbe ist schon länger her. Die Mutter würde ich als Eigentümer A eintragen und als Eigentümer B die Grundstücksgemeinschaft mit Mutter und 2 Töchtern. Muss man die immer noch als Erbengemeinschaft betiteln? Der Vater ist schon so lange tot. Der letzte Einheitswertbescheid lautete nur 4/6 auf Mutter und je 1/6 Kinder. Dieser war mir Mietwohngrundstück betitelt, warum weiß ich nicht.
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