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Einheitliche und gesonderte Feststellung

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    Einheitliche und gesonderte Feststellung

    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    meine Frage: Mein Mann und mein Sohn sind beide Eigentümer einer Eigentumswohnung, die noch vermietet ist. Nächstes Jahr möchte unser Sohn in diese Wohnung einziehen. Wie sieht es dann mit der steuerlichen Abschreibung aus. In der Einheitliche und gesonderte Feststellung waren ja die ganzen Jahre über, beide berücksichtigt. Haben wir dann die Möglichkeit den Teil meines Mannes gesondert in dieser Anlage aufzunehmen oder ist dies überhaupt nicht mehr möglich bzw. gibt es dann eine andere Möglichkeit diesen Teil abzuschreiben. Unser Sohn würde uns die Hälfte der jetzigen Miete + NK überweisen.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht. Da Vermietung an Angehörige nicht so ganz trivial ist, noch dazu, wenn der "Mieter" Miteigentümer der ETW ist,

    solltet ihr euch steuerlich beraten lassen. Für das Forum hier ist das nichts, Steuerberatung ist hier auch nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe kürzlich eine Feststellungserkläung versendet. Eine mit uns verwandte Ernengemeischaft vermietete für kurze Zeit an eine Verwandte. Hilfreiche Hinweise bekam ich u.a. vom Finanzamt. Du könntest im Internet suchen nach Vermietung an Verwandte. Der Abgleich zwischen Mietspiegel und Miethöhe spielt eine Rolle. Wenn der Mieter ab Beginn eines Jahres raus ist, liegt ab dem Jahr keine steuerliche Gemeinschaft mehr vor.

      Nach meiner unverbindlichen Logik ist dein Sohn dann zur Hälfte Mieter deines Mannes. Dein Mann könnte dann anteilig die Miete und die Nebenkosten erklären. Zur Sicherheit könntest du dann beim Finanzamt nachfragen.

      Vorstehendes sind unverbindliche Hinweise, sicher keine Steuerberatung.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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