Hallo liebe Forenteilnehmer,
meine Frage: Mein Mann und mein Sohn sind beide Eigentümer einer Eigentumswohnung, die noch vermietet ist. Nächstes Jahr möchte unser Sohn in diese Wohnung einziehen. Wie sieht es dann mit der steuerlichen Abschreibung aus. In der Einheitliche und gesonderte Feststellung waren ja die ganzen Jahre über, beide berücksichtigt. Haben wir dann die Möglichkeit den Teil meines Mannes gesondert in dieser Anlage aufzunehmen oder ist dies überhaupt nicht mehr möglich bzw. gibt es dann eine andere Möglichkeit diesen Teil abzuschreiben. Unser Sohn würde uns die Hälfte der jetzigen Miete + NK überweisen.
meine Frage: Mein Mann und mein Sohn sind beide Eigentümer einer Eigentumswohnung, die noch vermietet ist. Nächstes Jahr möchte unser Sohn in diese Wohnung einziehen. Wie sieht es dann mit der steuerlichen Abschreibung aus. In der Einheitliche und gesonderte Feststellung waren ja die ganzen Jahre über, beide berücksichtigt. Haben wir dann die Möglichkeit den Teil meines Mannes gesondert in dieser Anlage aufzunehmen oder ist dies überhaupt nicht mehr möglich bzw. gibt es dann eine andere Möglichkeit diesen Teil abzuschreiben. Unser Sohn würde uns die Hälfte der jetzigen Miete + NK überweisen.
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