Wenn ein Kind, über 25 Jahre alt (d.h. es gibt auch kein Kindergeld mehr), zuhause wohnt (Inland) und noch studiert, kann hierfür doch pauschal Unterhalt geltend gemacht werden, richtig?
Wo wird der pauschale Unterhaltsaufwand bei Elster eingetragen? Nach meinem Verständnis soll dies in der Anlage Unterhalt passieren. Hier steht dann bei der Ausfüllhilfe, dass man Unterhaltszahlungen "für im Ausland lebende" Personen angibt. Oder gilt dies auch für Inland?
Oder ist für den Fall "Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen" im Hauptvordruck vorgesehen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen könnte. Besten Dank!
Wo wird der pauschale Unterhaltsaufwand bei Elster eingetragen? Nach meinem Verständnis soll dies in der Anlage Unterhalt passieren. Hier steht dann bei der Ausfüllhilfe, dass man Unterhaltszahlungen "für im Ausland lebende" Personen angibt. Oder gilt dies auch für Inland?
Oder ist für den Fall "Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen" im Hauptvordruck vorgesehen?
Ich würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen könnte. Besten Dank!
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