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Anlage Unterhalt - Kind über 25 Jahre

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    Anlage Unterhalt - Kind über 25 Jahre

    Wenn ein Kind, über 25 Jahre alt (d.h. es gibt auch kein Kindergeld mehr), zuhause wohnt (Inland) und noch studiert, kann hierfür doch pauschal Unterhalt geltend gemacht werden, richtig?

    Wo wird der pauschale Unterhaltsaufwand bei Elster eingetragen? Nach meinem Verständnis soll dies in der Anlage Unterhalt passieren. Hier steht dann bei der Ausfüllhilfe, dass man Unterhaltszahlungen "für im Ausland lebende" Personen angibt. Oder gilt dies auch für Inland?

    Oder ist für den Fall "Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen" im Hauptvordruck vorgesehen?

    Ich würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen könnte. Besten Dank!

    #2
    Oder ist für den Fall "Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen" im Hauptvordruck vorgesehen?
    Nein, die Anlage Unterhalt ist schon zutreffend. Die Angaben im Hauptvordruck dienen nur der Ermittlung der sog. Opfergrenze,

    in der Regel sind da keine Angaben erforderlich. Unterhalt kann bei im Haushalt lebenden Kindern bis zur Höhe des Grundfreibetrags

    geltend gemacht werden, hinzu kommen übernommene Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes.

    Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes sind anzugeben. Das Vermögen des Kindes darf nicht mehr als 15.500,00 € betragen.

    Ich schaue mir das Formular mal näher an !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.09.2023, 15:07.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe mir das Formular näher angesehen. Der Hilfetext ist irreführend, der betrifft nämlich eigentlich die Zeile 17.

      Du gibst den Gesamtunterhalt (also den Grundfreibetrag einschließlich übernommener Beiträge zur KV und PV) in Zeile 7

      der Anlage Unterhalt ein, die KV/PV-Beiträge zusätzlich in Zeile 11 der Anlage Unterhalt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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