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Kind über 25, Studiert, noch im Elternhaushalt - Anlage Unterhalt

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    Kind über 25, Studiert, noch im Elternhaushalt - Anlage Unterhalt

    Guten Abend,
    ich möchte zum Thema gern noch eine Verständnisfrage stellen. Anlage Unterhalt - Kind über 25, kein Kindergeld oder Knderfreibetragsanspruch, studiert, wohnt noch im Elternhaus).

    Kann in der Anlage Unterhalt der gesamte Jahresgrundfreibetrag + KV + PV eingetragen werden - oder muss hierbei das eigene Einkommen des Kindes (Minijob) bereits beim Eintrag in Elster in Abzug gebracht werden?
    Rechenbeispiel wäre:
    Grundfreibetrag 2022 10.347,00 € + KV + PV
    Minijob des Kindes 2022: 5400,00 €

    Wären nun 4947,00 € + KV + PV einzutragen oder der gesamte Grundfreibetrag von 10.347,00 € +KV + PV und das FA zieht dann das Einkommen aus dem Minijob ab?

    Vielen Dank, wenn dies jemand nochmals näher beleuchten könnte!

    #2
    ... oder muss hierbei das eigene Einkommen des Kindes (Minijob) bereits beim Eintrag in Elster in Abzug gebracht werden?
    Nein, es darf nicht saldiert werden. Die Einkünfte des Kindes aus dem Minijob sind an anderer Stelle einzutragen. Die Zeile habe ich jetzt nicht im Kopf.

    Die Berechnung obliegt dem Finanzamt, die Vorausberechnung kann das aber auch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Liebe(r) Charlie24,

      vielen lieben Dank für die schnelle, präzise Klärung meiner Frage zu später Stunde!

      Ich bin beeindruckt von Ihrem Engagement!

      Viele Grüße
      Aenima

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