Guten Abend,
ich möchte zum Thema gern noch eine Verständnisfrage stellen. Anlage Unterhalt - Kind über 25, kein Kindergeld oder Knderfreibetragsanspruch, studiert, wohnt noch im Elternhaus).
Kann in der Anlage Unterhalt der gesamte Jahresgrundfreibetrag + KV + PV eingetragen werden - oder muss hierbei das eigene Einkommen des Kindes (Minijob) bereits beim Eintrag in Elster in Abzug gebracht werden?
Rechenbeispiel wäre:
Grundfreibetrag 2022 10.347,00 € + KV + PV
Minijob des Kindes 2022: 5400,00 €
Wären nun 4947,00 € + KV + PV einzutragen oder der gesamte Grundfreibetrag von 10.347,00 € +KV + PV und das FA zieht dann das Einkommen aus dem Minijob ab?
Vielen Dank, wenn dies jemand nochmals näher beleuchten könnte!
ich möchte zum Thema gern noch eine Verständnisfrage stellen. Anlage Unterhalt - Kind über 25, kein Kindergeld oder Knderfreibetragsanspruch, studiert, wohnt noch im Elternhaus).
Kann in der Anlage Unterhalt der gesamte Jahresgrundfreibetrag + KV + PV eingetragen werden - oder muss hierbei das eigene Einkommen des Kindes (Minijob) bereits beim Eintrag in Elster in Abzug gebracht werden?
Rechenbeispiel wäre:
Grundfreibetrag 2022 10.347,00 € + KV + PV
Minijob des Kindes 2022: 5400,00 €
Wären nun 4947,00 € + KV + PV einzutragen oder der gesamte Grundfreibetrag von 10.347,00 € +KV + PV und das FA zieht dann das Einkommen aus dem Minijob ab?
Vielen Dank, wenn dies jemand nochmals näher beleuchten könnte!
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