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Elster Steuerberechnung Anlage N-AUS

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    Elster Steuerberechnung Anlage N-AUS

    Hallo,

    ich arbeite in Luxemburg und bin in 2022 sowohl in LU als auch in DE steuerpflichtig. Da ich mehr als 19 Tage von Deutschland aus gearbeitet habe weiß ich, dass ich auf jeden Fall Lohnsteuer in DE nachbezahlen muss, es müssten ca 1.600€ sein. Mir wird aber eine Nachzahlung von ca 19.000€ angezeigt.

    Insgesamt habe ich 60.235€ verdient, nach Anlage N-AUS ist der nach DBA steuerfreie Arbeitslohn 53.890€, der in DE steuerpflichtige 6.345€. Das sollte richtig sein.

    Ich glaube mein Fehler liegt irgendwo in der Anlage N: Dort habe ich die Zeile 21 mit meinem Gesamtbruttolohn befüllt (60.235 €). Und in Zeile 22 die 53.890€.

    (1) Weiss jemand wo mein Fehler liegt?
    (2) Kann elster das überhaupt richtig berechnen? Ich habe mir die Steuerberechnung angeschaut, da taucht die Zahl 53.890 aus Zeile 22 nirgendwo auf.

    Viele Grüße
    Dia
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    #2
    Dort habe ich die Zeile 21 mit meinem Gesamtbruttolohn befüllt (60.235 €)
    Das ist natürlich falsch, in Zeile 21 der Anlage N darf nichts eingetragen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist natürlich falsch, in Zeile 21 der Anlage N darf nichts eingetragen werden.
      Kannst du mir erklären warum? Ich dachte ich hätte das wegen dem Hilfetext exakt so verstanden:
      "Zeile 21
      Sie haben steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde?
      Dann tragen Sie diesen bitte in Zeile 21 ein.
      Dazu gehören zum Beispiel
      • Arbeitslohn von ausländischen Arbeitgebern,
      • [...]"


      Ich habe das trotzdem mal ausgelassen, jetzt wird mir eine kleine Erstattung angezeigt, das kann auch nicht sein.

      Kommentar


        #4
        Sie haben steuerpflichtigen Arbeitslohn erhalten, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde?
        Es wird doch nach steuerpflichtigem Arbeitslohn gefragt. Wenn der in Luxemburg zu versteuernde Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei

        ist, darf der ja wohl nicht in Zeile 21 erfasst werden. Wenn ein geringer Teil deines Arbeitslohns in Deutschland versteuert werden muss,

        wozu ich ohne Befassung mit dem DBA nichts sagen kann, dann wäre allenfalls dieser Anteil in Zeile 21 zu erfassen. Da müsste ich mir jetzt

        erst die Anlage N-Aus genau anschauen, ob sich dort ein Hinweis findet. Der gesamte Bruttolohn kann jedenfalls nicht in die Zeile 21 gehören.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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