Ich habe gelesen, dass die energetischen Maßnahmen bei einer Grundstücksgemeinschaft gesondert und einheitlich festzustellen sind. Beim Formular ESt 1 B ist diese Anlage nicht in der Auswahl vorhanden. Bin ich einem Irrtum aufgesessen? Ich freue mich auf Eure Antwort und Hilfe. LG StDdorf
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Bin ich einem Irrtum aufgesessen?
Eine ESt 1 B gibt eine Gemeinschaft für vermietete Objekte ab. Um welche Art von Objekt geht es denn ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Lieber Charlie24. Deswegen war ich ja so verwirrt. Es geht um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, das je zu 50% zwei Eigentümern gehört. Ich habe gelesen, dass die Steuerermäßigung gesondert und einheitlich festgestellt werden muss. In meinem Fall kommt noch hinzu, dass jeder das gezahlt hat, wonach ihm gerade der Sinn stand. Also mache ich das lieber in den zwei Einkommensteuererklärungen geltend!? Vielen, vielen Dank!
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Also mache ich das lieber in den zwei Einkommensteuererklärungen geltend!?
Zum Thema Einheitliche und gesonderte Feststellung der Aufwendungen siehe § 35c Abs. 6 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
Die ist ja auch möglich, wenn die Aufwendungen in den Einkommensteuererklärungen erklärt werden. Was ich jetzt nicht sagen kann, ist, ob man
wegen der Objektbezogenheit in jeder Erklärung alles angeben muss oder ob jeder nur das erklärt, was er selbst bezahlt hat. Vielleicht
hat euer Finanzamt dazu eigene Vorstellungen. Das sollte sich ja vorab klären lassen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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