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    ANLAGE Energetische Maßnahmenn

    Ich habe gelesen, dass die energetischen Maßnahmen bei einer Grundstücksgemeinschaft gesondert und einheitlich festzustellen sind. Beim Formular ESt 1 B ist diese Anlage nicht in der Auswahl vorhanden. Bin ich einem Irrtum aufgesessen? Ich freue mich auf Eure Antwort und Hilfe. LG StDdorf

    #2
    Bin ich einem Irrtum aufgesessen?
    Möglicherweise bringst du etwas durcheinander. § 35c EStG betrifft zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude.

    Eine ESt 1 B gibt eine Gemeinschaft für vermietete Objekte ab. Um welche Art von Objekt geht es denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Lieber Charlie24. Deswegen war ich ja so verwirrt. Es geht um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, das je zu 50% zwei Eigentümern gehört. Ich habe gelesen, dass die Steuerermäßigung gesondert und einheitlich festgestellt werden muss. In meinem Fall kommt noch hinzu, dass jeder das gezahlt hat, wonach ihm gerade der Sinn stand. Also mache ich das lieber in den zwei Einkommensteuererklärungen geltend!? Vielen, vielen Dank!

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        #4
        Das ist wahrscheinlich genauso zu machen, wie ihr die haushaltsnahen Dienstleistungen aufteilt.

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          #5
          Also mache ich das lieber in den zwei Einkommensteuererklärungen geltend!?
          So ist das. Wenn ich es recht im Kopf habe, muss man sowieso Angaben zu den Miteigentümern machen.

          Zum Thema Einheitliche und gesonderte Feststellung der Aufwendungen siehe § 35c Abs. 6 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

          Die ist ja auch möglich, wenn die Aufwendungen in den Einkommensteuererklärungen erklärt werden. Was ich jetzt nicht sagen kann, ist, ob man

          wegen der Objektbezogenheit in jeder Erklärung alles angeben muss oder ob jeder nur das erklärt, was er selbst bezahlt hat. Vielleicht

          hat euer Finanzamt dazu eigene Vorstellungen. Das sollte sich ja vorab klären lassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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