Ich habe auch das Problem mit der Zeile 102... .
Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit in 2022 aufgegeben und musste jetzt daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 102 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.
Mein Fall: als selbstaendige Dozentin gearbeitet. In 2021 habe ich einen Gewinn von 24 000 Euro dur die Tätigkeit erzielt. Im 2022 nur 6000 Euro und wegen Elternzeit die Selbständigkeit zum 31.03.22 aufgegeben. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe die ganze Zeit kein Geschäftskonto sondern mein Privatkonto für alle Einnahmen und Ausgaben benutzt. Ich habe während meiner Selbstaendigkeit in nichts investiert, daher ist auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Kosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und Telefon), Fortbildungen und Materialien wie Lehrbücher und Briefumschläge als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)
Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 102 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll? ich habe hier im Forum auch gesehen, dass man da Forderungen 0,00 und offene Verbindlichkeiten 0,00 angeben könnte, aber ich weiss nichtob das für meinen Fall auch richtig ist. Und bin ich verpflichtet eine Schlussbilaz zu machen?
Vielen Dank im Voraus
Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit in 2022 aufgegeben und musste jetzt daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 102 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.
Mein Fall: als selbstaendige Dozentin gearbeitet. In 2021 habe ich einen Gewinn von 24 000 Euro dur die Tätigkeit erzielt. Im 2022 nur 6000 Euro und wegen Elternzeit die Selbständigkeit zum 31.03.22 aufgegeben. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe die ganze Zeit kein Geschäftskonto sondern mein Privatkonto für alle Einnahmen und Ausgaben benutzt. Ich habe während meiner Selbstaendigkeit in nichts investiert, daher ist auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Kosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und Telefon), Fortbildungen und Materialien wie Lehrbücher und Briefumschläge als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)
Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 102 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll? ich habe hier im Forum auch gesehen, dass man da Forderungen 0,00 und offene Verbindlichkeiten 0,00 angeben könnte, aber ich weiss nichtob das für meinen Fall auch richtig ist. Und bin ich verpflichtet eine Schlussbilaz zu machen?
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