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EÜR Zeile 102

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    EÜR Zeile 102

    Ich habe auch das Problem mit der Zeile 102... .

    Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit in 2022 aufgegeben und musste jetzt daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
    Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 102 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.

    Mein Fall: als selbstaendige Dozentin gearbeitet. In 2021 habe ich einen Gewinn von 24 000 Euro dur die Tätigkeit erzielt. Im 2022 nur 6000 Euro und wegen Elternzeit die Selbständigkeit zum 31.03.22 aufgegeben. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe die ganze Zeit kein Geschäftskonto sondern mein Privatkonto für alle Einnahmen und Ausgaben benutzt. Ich habe während meiner Selbstaendigkeit in nichts investiert, daher ist auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Kosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und Telefon), Fortbildungen und Materialien wie Lehrbücher und Briefumschläge als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)

    Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 102 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll? ich habe hier im Forum auch gesehen, dass man da Forderungen 0,00 und offene Verbindlichkeiten 0,00 angeben könnte, aber ich weiss nichtob das für meinen Fall auch richtig ist. Und bin ich verpflichtet eine Schlussbilaz zu machen?

    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.09.2023, 14:33. Grund: Auf unzulässige Links überprüft

    #2
    Ich bin in gleicher Situation.

    Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit in 2022 aufgegeben und musste jetzt daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
    Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 102 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.

    Mein Fall: als selbstaendige Dozentin gearbeitet. In 2021 habe ich einen Gewinn von 24 000 Euro dur die Tätigkeit erzielt. Im 2022 nur 6000 Euro und wegen Elternzeit die Selbständigkeit zum 31.03.22 aufgegeben. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe die ganze Zeit kein Geschäftskonto sondern mein Privatkonto für alle Einnahmen und Ausgaben benutzt. Ich habe während meiner Selbstaendigkeit in nichts investiert, daher ist auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Kosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und Telefon), Fortbildungen und Materialien wie Lehrbücher und Briefumschläge als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)

    Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 102 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll? ich habe hier im Forum auch gesehen, dass man da Forderungen 0,00 und offene Verbindlichkeiten 0,00 angeben könnte, aber ich weiss nichtob das für meinen Fall auch richtig ist. Und bin ich verpflichtet eine Schlussbilaz zu machen?

    Vielen Dank im Voraus

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      #3
      Die wollen den Übergangsgewinn wissen. Wenn keine Beträge mehr offen sind (keine offenen Rechnungen an Kunden oder von Lieferanten, keine Umsatzsteuerzahlungen mehr zu erwarten etc.), ist der vermutlich 0. Ohne Gewehr

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        #4
        Ich habe auch Problem mit der Zeile 102...

        Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit in 2022 aufgegeben und musste jetzt daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
        Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 102 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.

        Mein Fall: als selbstaendige Dozentin gearbeitet. In 2021 habe ich einen Gewinn von 24 000 Euro dur die Tätigkeit erzielt. Im 2022 nur 6000 Euro und wegen Elternzeit die Selbständigkeit zum 31.03.22 aufgegeben. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe die ganze Zeit kein Geschäftskonto sondern mein Privatkonto für alle Einnahmen und Ausgaben benutzt. Ich habe während meiner Selbstaendigkeit in nichts investiert, daher ist auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Kosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und Telefon), Fortbildungen und Materialien wie Lehrbücher und Briefumschläge als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)

        Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 102 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll? ich habe hier im Forum auch gesehen, dass man da Forderungen 0,00 und offene Verbindlichkeiten 0,00 angeben könnte, aber ich weiss nichtob das für meinen Fall auch richtig ist. Und bin ich verpflichtet eine Schlussbilaz zu machen?

        Vielen Dank im Voraus

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          #5
          Ich habe ich das Problem mit der Zeile 102..

          Ich habe meine selbstaendige Taetigkeit in 2022 aufgegeben und musste jetzt daher in EUR Zeile 9 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veraeussert oder aufgegeben?) mit "Ja" beantworten.
          Dementsprechend muss ich in Thema "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" bzw. Zeile 102 irgendwas eintragen - was ich hier eintragen soll habe ich leider keine Ahnung.

          Mein Fall: als selbstaendige Dozentin gearbeitet. In 2021 habe ich einen Gewinn von 24 000 Euro dur die Tätigkeit erzielt. Im 2022 nur 6000 Euro und wegen Elternzeit die Selbständigkeit zum 31.03.22 aufgegeben. Hab EUR im Vorjahr sehr einfach und problemlos selber ueber ELSTER abgeschickt. Ich habe die ganze Zeit kein Geschäftskonto sondern mein Privatkonto für alle Einnahmen und Ausgaben benutzt. Ich habe während meiner Selbstaendigkeit in nichts investiert, daher ist auch nichts bei der Aufgabe meiner Selbstaendigkeit "uebrig" geblieben, die ich als Gewinn angeben kann (z.B. ich habe private Handys und PCs genuetzt, die natuerlich auch nach Aufgabe meiner Selbstaendigkeit auch mein Eigentum geblieben sind. Ich habe in meiner erster EUR nur die Kosten fuer Komunikationsmoeglichkeiten (wie DSL-und Telefon), Fortbildungen und Materialien wie Lehrbücher und Briefumschläge als Ausgaben eingetragen und nie was fuer meine Taetigkeit gekauft, die ich nach Aufgabe des Taetigkeits privat nutzen kann....)

          Kann bitte mir jemand sagen was genau bei Zeile 102 unter "Bezeichnung der Hinzurechnung/Abrechnung" und "Wert der Hinzurechnung/Abrechnung" schreiben soll? ich habe hier im Forum auch gesehen, dass man da Forderungen 0,00 und offene Verbindlichkeiten 0,00 angeben könnte, aber ich weiss nichtob das für meinen Fall auch richtig ist. Und bin ich verpflichtet eine Schlussbilaz zu machen?

          Vielen Dank im Voraus

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            #6
            wie oft fragst Du noch?

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              #7
              Es bringt nichts, die gleiche Frage 4-mal zu stellen. Kläre zunächst mit deinem Finanzamt, ob die mit der Erklärung in Zeile 102 der EÜR

              zufrieden sind und auf eine formelle Bilanz für 2022 verzichten. In einfach gelagerten Fällen stimmt das Finanzamt dieser Vorgehensweise

              in der Regel zu. Wenn es da nach 31.03.2022 keine Zahlungen mehr gegeben hat, stimmt das mit den Nullwerten gemäß Beitrag '#2,

              sonst musst du die zum 31.03.2022 bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten dort eintragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich tippe mal eher auf einen intelligenten Spambot... einfach einen alten Beitrag kopiert und leicht verändert damit es nicht direkt auffällt.
                Wahrscheinlich ist wohl auch ein Werbelink drin, den man nicht auf anhieb entdeckt oder bereits gelöscht wurde
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Wahrscheinlich ist wohl auch ein Werbelink drin, den man nicht auf anhieb entdeckt oder bereits gelöscht wurde
                  Nein, dafür gibt es keine Anhaltspunkte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    .... Ohne Gewehr
                    im Forum gilt Schusswaffenverbot

                    Tschüß

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                      #11
                      Ich hab mal alles zusammengeführt.

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