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Abweichungen zwischen erklärten Daten und Bescheiddaten sind sehr hoch

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    Abweichungen zwischen erklärten Daten und Bescheiddaten sind sehr hoch

    Hallo in die Runde,
    die ESt-Erklärung für 2022 wurde mit ELSTER abgegeben. Gestern erhielten wir die Bescheiddaten ins Postfach.
    Etwas überrascht waren wir das fast alles was im ELSTER eingegeben wurde nach oben und unten korrigiert wurde, Beträge die eigentlich fix sind wurden verändert, beispielsweise unsere Renten. Die ausgewiesenen Zahlen auf den Mitteilungen des Rententrägers wurden bei mir mir nach unten und bei meiner Frau nach oben verändert. Das was der Rententräger uns zuschickt sollte doch eigentlich mit der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt konform sein.
    Bisher hatten wir noch nie Probleme und waren auch der Meinung das das Programm die geltenden gesetzlichen Regelungen korrekt verarbeitet. Es wurden aber die Höchstbeträge für sonstige Versorgungsaufwendungen mit Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherungen vom 16.7.2009 auf 1.900 reduziert, für beide Ehepartner. Die Begründung ist das wir Zuschüsse oder Beihilfen erhalten, die Frage ist nur von wem. Wir wissen nichts von Zuschüssen und Beihilfen.

    Kann ich mich darauf verlassen das ELSTER die Gesetzlichkeiten korrekt verarbeitet und eventuell Einspruch einlegen?

    Ich bin ein Gegner von Einsprüchen und suche lieber erst einmal eine Lösung auf dem "ruhigen" Weg, Einsprüche sind immer Hinweise auf fehlerhaftes Arbeiten und schaffen in der Regel nur Unmut.

    #2
    Das was der Rententräger uns zuschickt sollte doch eigentlich mit der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt konform sein.
    Was schickt euch denn die Rentenversicherung zu ?

    Die Begründung ist das wir Zuschüsse oder Beihilfen erhalten, die Frage ist nur von wem. Wir wissen nichts von Zuschüssen und Beihilfen.
    Bei jedem Rentner trägt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Steuerberechnung von Mein Elster ist in aller Regel richtig. Ausnahmen gibt es vor allem, wenn falsche Angaben in der Erklärung gemacht worden sind.

      Bei Rentnern ist es relativ ungewöhnlich, dass es keine Zuschüsse zur Krankenversicherung gibt. Wie auch Arbeitgeber, so trägt auch die Rentenversicherung mit zur Krankenverischung bei.

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        #4
        Bei Rentnern ist es relativ ungewöhnlich, dass es keine Zuschüsse zur Krankenversicherung gibt.
        Wer in der PKV versichert ist, könnte auf den Zuschuss verzichten. Aber wer wird so dumm sein ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Erst mal danke, das muß ich erst mal verstehen.
          Bei und handelt es sich um die Deutsche Rentenversicherung Bund, keine PKV.

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            #6
            Bei und handelt es sich um die Deutsche Rentenversicherung Bund, keine PKV.
            Um eure Renten richtig zu erklären, solltet ihr den Bescheinigungsabruf für euch beide einrichten. Der trägt euch sowohl die Renten

            wie die eigenen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung richtig ein. Von den Krankenversicherungsbeiträgen trägt die DRV die Hälfte,

            deshalb gilt für jeden von euch für weitere Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von 1.900,00 €.

            Ob der Bescheinigungsabruf bereits eingerichtet ist, kann man unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten überprüfen,

            für den Kontoinhaber unter Meine Bescheinigungen, für den Ehegatten unter Bescheinigungen anderer Personen.

            Die Rentenanpassungsmitteilungen taugen für die Steuererklärung nicht, man braucht die Information über die an die Finanzverwaltung gemeldeten

            Daten. Man bekommt die auf Anforderung auch schriftlich (Bitte kein Endjahr eingeben !): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank.
              Den Abruf der Bescheinigungen hatte ich vor dem Ausfüllen in ELSTER schon erledigt und dort sind alle Dokumente identisch mit denen die mir die DRV, Riester und ZMV für meine Frau zugeschickt hatten. Also kann da der Fehler nicht liegen.
              Für mich bleibt jetzt ganz ehrlich die Frage warum ELSTER für die Versorgungsaufwendungen mehr als 1.900 € berücksichtigt hat wenn das Programm doch alle Regelungen berücksichtigt.

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                #8
                Zitat von Pompesel Beitrag anzeigen
                Für mich bleibt jetzt ganz ehrlich die Frage warum ELSTER für die Versorgungsaufwendungen mehr als 1.900 € berücksichtigt hat wenn das Programm doch alle Regelungen berücksichtigt.
                Wahrscheinlich habt ihr in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 fälschlich behauptet, dass ihr keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse o.ä. zur Krankenversicherung habt, obwohl die DRV sich an den Kosten zur KV beteiligt.

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                  #9
                  Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand muss bei euch Beiden auf keine Angabe bleiben, dann rechnet Mein ELSTER schon richtig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    OK, das war ja letztendlich dann mein Fehler.
                    Noch eine letzte Frage: Kann ich jetzt meine EST-Erklärung von 2022 noch einmal aufrufen und durchspielen ob ich mit der Änderung in Zeile 51 auf das gleiche Ergebnis komme wie im Bescheid? Das wäre für mich noch einmal interessant um im kommenden Jahr eine "saubere" Erklärung abgeben zu können.

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                      #11
                      ja, neue Erklärung beginnen und Daten aus übermittelter Erklärung übernehmen, dann sollte das gehen.

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                        #12
                        Kann ich jetzt meine EST-Erklärung von 2022 noch einmal aufrufen und durchspielen ob ich mit der Änderung in Zeile 51 auf das gleiche Ergebnis komme wie im Bescheid?
                        Ja, das kannst du unter Übermittelte Formulare über den Button mit den 3 Punkten auf der rechten Seite machen. Ich würde mir die

                        ausführliche Steuerberechnung auf dem eigenen Rechner abspeichern. Nächstes Jahr musst du den Fehler nach der Datenübernahme aus

                        dem Vorjahr erneut korrigieren, da die Datenübernahme wieder aus dem übermittelten Formular für 2022 erfolgt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Viel gelernt fürs nächste Jahr, danke an alle die geholfen haben.

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