Hallo in die Runde,
die ESt-Erklärung für 2022 wurde mit ELSTER abgegeben. Gestern erhielten wir die Bescheiddaten ins Postfach.
Etwas überrascht waren wir das fast alles was im ELSTER eingegeben wurde nach oben und unten korrigiert wurde, Beträge die eigentlich fix sind wurden verändert, beispielsweise unsere Renten. Die ausgewiesenen Zahlen auf den Mitteilungen des Rententrägers wurden bei mir mir nach unten und bei meiner Frau nach oben verändert. Das was der Rententräger uns zuschickt sollte doch eigentlich mit der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt konform sein.
Bisher hatten wir noch nie Probleme und waren auch der Meinung das das Programm die geltenden gesetzlichen Regelungen korrekt verarbeitet. Es wurden aber die Höchstbeträge für sonstige Versorgungsaufwendungen mit Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherungen vom 16.7.2009 auf 1.900 reduziert, für beide Ehepartner. Die Begründung ist das wir Zuschüsse oder Beihilfen erhalten, die Frage ist nur von wem. Wir wissen nichts von Zuschüssen und Beihilfen.
Kann ich mich darauf verlassen das ELSTER die Gesetzlichkeiten korrekt verarbeitet und eventuell Einspruch einlegen?
Ich bin ein Gegner von Einsprüchen und suche lieber erst einmal eine Lösung auf dem "ruhigen" Weg, Einsprüche sind immer Hinweise auf fehlerhaftes Arbeiten und schaffen in der Regel nur Unmut.
die ESt-Erklärung für 2022 wurde mit ELSTER abgegeben. Gestern erhielten wir die Bescheiddaten ins Postfach.
Etwas überrascht waren wir das fast alles was im ELSTER eingegeben wurde nach oben und unten korrigiert wurde, Beträge die eigentlich fix sind wurden verändert, beispielsweise unsere Renten. Die ausgewiesenen Zahlen auf den Mitteilungen des Rententrägers wurden bei mir mir nach unten und bei meiner Frau nach oben verändert. Das was der Rententräger uns zuschickt sollte doch eigentlich mit der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt konform sein.
Bisher hatten wir noch nie Probleme und waren auch der Meinung das das Programm die geltenden gesetzlichen Regelungen korrekt verarbeitet. Es wurden aber die Höchstbeträge für sonstige Versorgungsaufwendungen mit Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherungen vom 16.7.2009 auf 1.900 reduziert, für beide Ehepartner. Die Begründung ist das wir Zuschüsse oder Beihilfen erhalten, die Frage ist nur von wem. Wir wissen nichts von Zuschüssen und Beihilfen.
Kann ich mich darauf verlassen das ELSTER die Gesetzlichkeiten korrekt verarbeitet und eventuell Einspruch einlegen?
Ich bin ein Gegner von Einsprüchen und suche lieber erst einmal eine Lösung auf dem "ruhigen" Weg, Einsprüche sind immer Hinweise auf fehlerhaftes Arbeiten und schaffen in der Regel nur Unmut.
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