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Studienkosten als Werbungskosten eintragen bei Bezug von Versorgungsbezügen 2022

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    Studienkosten als Werbungskosten eintragen bei Bezug von Versorgungsbezügen 2022

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen.

    Im Jahr 2022 habe ich eine Hinterbliebenenrente/Versorgungsbezug erhalten. Dieser ist in der Anlage N aufgeführt.
    Zugleich habe ich mit dem Master-Studium begonnen und würde jetzt gerne meine gezahlten Semestergebühren als Werbungskosten geltend machen (da Zweitstudium und somit nicht mehr Sonderausgabe).
    Wenn ich den Betrag in Zeile 46 Fortbildungskosten eintrage, bekomme ich eine Fehlermeldung, weil ich ja nur Versorgungsbezüge erhalte und keinem aktiven Arbeitsverhältnis nachgehe. Die Beträge sollen in Zeile 73 (Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen) eingetragen werden.
    Das erscheint mir aber irgendwie nicht richtig...
    An welcher Stelle kann ich die Kosten eintragen? Werden die Kosten für die Semestergebühren in Zeile 73 anerkannt? Hatte schon mal jemand dieselbe Situation und kann weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Liebe Grüße

    #2
    Trag mal beim Bruttolohn aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis eine "0" ein. Vielleicht hilft das.

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      #3
      Werden die Kosten für die Semestergebühren in Zeile 73 anerkannt?
      Objektiv wäre ein Eintrag dort sicher falsch, es besteht ja kein Zusammenhang mit deinen Versorgungsbezügen.

      Gerechnet wird aber sicher damit, die Anwendung kann den Eintrag ja nicht interpretieren. Wenn du mit den Kosten

      des Masterstudiums nicht zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte kommst und auch ohne diese Kosten keine

      Steuern anfallen, kannst du dir die Erfassung m. E. sparen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Also 0 eintragen funktioniert nicht.

        Ich habe leider aktuell eine Nachzahlung (wenn ich die Studienkosten nicht eintrage) und würde die Nachzahlung gerne minimieren.
        Bin jetzt aber auch am überlegen, ob der Master evtl. doch noch als Erstausbildung zählt und daher unter Sonderausgaben wäre - wäre in meinem Fall jetzt leichter.

        Liebe Grüße

        Kommentar


          #5
          Und danke für die Antworten

          Kommentar


            #6
            Also 0 eintragen funktioniert nicht.
            In welcher Form hast du es denn versucht ? Zweite Lohnsteuerbescheinigung ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja genau mit zweiter Lohnsteuerbescheinigung. Bei der ersten kann ich ja nicht einfach 0 eintragen, die Werte sind ja automatisch eingespielt worden.

              Kommentar


                #8
                Vielleicht mal umgekehrt probieren, bei der ersten Lohnsteuerbescheinigung als Brutto "0" eingeben und den Versorgungsbezug über die zweite Lohnsteuerbescheinigung erfassen. Ist jetzt nur eine Idee, ob das funktioniert weiß ich nicht.

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                  #9
                  Also es hat jetzt funktioniert indem ich eine 0 eingegeben habe bei den Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen.
                  Allerdings kommt in der Berechnung trotzdem noch die Meldung (aber auch Berechnung):
                  ​​​​​​Anlage N: Sie haben in der Anlage N ausschließlich Versorgungsbezüge erklärt, jedoch zusätzlich Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen angegeben. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

                  Irgendwie sehr unglücklich, aber einen anderen Weg sehe ich gerade nicht?

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                    #10
                    Irgendwie sehr unglücklich, aber einen anderen Weg sehe ich gerade nicht?
                    Wenn dir die Steuerberechnung die 102,00 € WK-Pauschale für die Versorgungsbezüge gewährt, würde ich das so lassen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ja die wird gewährt und mit Abstand darunter dann Fortbildungskosten.

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                        #12
                        Zitat von paularica Beitrag anzeigen
                        Sie haben in der Anlage N ausschließlich Versorgungsbezüge erklärt, jedoch zusätzlich Werbungskosten zu aktiven Arbeitsverhältnissen angegeben. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
                        Genau so ist es. Da es etwas ungewöhnlich ist kommt der Hinweis, man soll es prüfen. Aber die Prüfung ergibt, dass es völlig ok ist, also genau so lassen. Ich meine einen ähnlichen Hinweis gesehen zu haben wenn man (ohne Versorgungsbezüge zu haben) nur einen Verlust aus nichtselbständiger Arbeit erklärt (in dem Fall Steuerberatungskosten für die N-Einkünfte des vorigen Jahres in dem man aber in Rente gegangen ist so dass man jetzt keine Lohneinnahmen mehr hat).

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