Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen.
Im Jahr 2022 habe ich eine Hinterbliebenenrente/Versorgungsbezug erhalten. Dieser ist in der Anlage N aufgeführt.
Zugleich habe ich mit dem Master-Studium begonnen und würde jetzt gerne meine gezahlten Semestergebühren als Werbungskosten geltend machen (da Zweitstudium und somit nicht mehr Sonderausgabe).
Wenn ich den Betrag in Zeile 46 Fortbildungskosten eintrage, bekomme ich eine Fehlermeldung, weil ich ja nur Versorgungsbezüge erhalte und keinem aktiven Arbeitsverhältnis nachgehe. Die Beträge sollen in Zeile 73 (Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen) eingetragen werden.
Das erscheint mir aber irgendwie nicht richtig...
An welcher Stelle kann ich die Kosten eintragen? Werden die Kosten für die Semestergebühren in Zeile 73 anerkannt? Hatte schon mal jemand dieselbe Situation und kann weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen.
Im Jahr 2022 habe ich eine Hinterbliebenenrente/Versorgungsbezug erhalten. Dieser ist in der Anlage N aufgeführt.
Zugleich habe ich mit dem Master-Studium begonnen und würde jetzt gerne meine gezahlten Semestergebühren als Werbungskosten geltend machen (da Zweitstudium und somit nicht mehr Sonderausgabe).
Wenn ich den Betrag in Zeile 46 Fortbildungskosten eintrage, bekomme ich eine Fehlermeldung, weil ich ja nur Versorgungsbezüge erhalte und keinem aktiven Arbeitsverhältnis nachgehe. Die Beträge sollen in Zeile 73 (Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen) eingetragen werden.
Das erscheint mir aber irgendwie nicht richtig...
An welcher Stelle kann ich die Kosten eintragen? Werden die Kosten für die Semestergebühren in Zeile 73 anerkannt? Hatte schon mal jemand dieselbe Situation und kann weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
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