Hmm, woran liegt es dann, dass eine Nachzahlung vorliegt?
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Keine Ankündigung bisher.
Hilfe! erstmalige Nachzahlung ermittelt trotz Steuerklasse 1
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenBei 2.287 Euro Werbungskosten muss eigentlich eine Erstattung rauskommen. Oder war schon ein Steuerfreibetrag eingetragen und berücksichtigt?
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDas hast du doch selbst geschrieben?
Ohne AG Anteil zur RV wirds halt falsch.
Rechne ich zusammen ergibt sich der Betrag von 9.983,35 + 4.673,25 (Anteil AG zur Rentenversicherung) = 14.656,35 ( Dann müsste er hier eine Rückzahlung erhalten oder? )
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDu musst den AG-Anteil zur RV (4.673?) an der richtigen Stelle eintragen. Also die Lohnsteuerbescheinigung richtig abschreiben.
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Also die Lohnsteuerbescheinigung richtig abschreiben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
Sonderausgaben: 8.668,00 ( Summe Altersvorsorgeaufwendungen 9.346; davon 94% 8.786 - 4.673 = 4.113
KV 3.809 - Kürzungsbetrag -152 = 3657; PV 898; =4.555
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Zitat von Telepeter Beitrag anzeigenMir scheinen die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Brutto von 57400 € sehr niedrig.
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evtl. günstigere private Krankenversicherung und beim Lohnsteuerabzug höhere Vorsorgepauschale berücksichtigt?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So ein Update:
Laut der Lohnsteuertabelle gibt es eine Differenz von 80€ , d.h. die Lohnsteuer ist um 80€ anscheinend zu wenig einbezogen.
Gibt es dafür eine Erklärung?
Außerdem kann es sein, dass die eigentliche steuerfreie Inflationsausgleichsprämie versehentlich auf das Bruttoarbeitslohn angerechnet worden ist.
Das müsste man doch dann in der Monatsabrechnung sehen oder?
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Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigenSo ein Update:
Laut der Lohnsteuertabelle gibt es eine Differenz von 80€ , d.h. die Lohnsteuer ist um 80€ anscheinend zu wenig einbezogen.
Gibt es dafür eine Erklärung?
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Hm, haben wir uns schonmal Gedanken gemacht, um welches Jahr es eigentlich geht? Hab jetzt allerdings nicht wieder alle Beiträge durchgelesen.
Laut https://www.brutto-netto-rechner.info/ beträgt für 2022 die Lohsnteuer bei einem Bruttolohn von 57.400,00 € 10.278,00 €. 10.310 wurden tatsächlich einbehalten, also ein bisschen mehr, weil wahrscheinlich das Gehalt ein bisschen geschwankt hat während des Jahres.
Ich denke nach wie vor dass die Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig eingegeben wurden.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenHm, haben wir uns schonmal Gedanken gemacht, um welches Jahr es eigentlich geht? Hab jetzt allerdings nicht wieder alle Beiträge durchgelesen.
Laut https://www.brutto-netto-rechner.info/ beträgt für 2022 die Lohsnteuer bei einem Bruttolohn von 57.400,00 € 10.278,00 €. 10.310 wurden tatsächlich einbehalten, also ein bisschen mehr, weil wahrscheinlich das Gehalt ein bisschen geschwankt hat während des Jahres.
Ich denke nach wie vor dass die Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig eingegeben wurden.
Also wir konnten schon mal eine Unstimmigkeit auf der Gehaltsabrechnung mit dem Inflationsausgleichsprämie feststellen!
Er hat definitiv zu wenig ausgezahlt bekommen, vielleicht wurde tatsächlich die Prämie versehentlich auf das Bruttoarbeitslohn angerechnet.
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