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    #16
    Hmm, woran liegt es dann, dass eine Nachzahlung vorliegt?

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      #17
      Bei 2.287 Euro Werbungskosten muss eigentlich eine Erstattung rauskommen. Oder war schon ein Steuerfreibetrag eingetragen und berücksichtigt?

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        #18
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Bei 2.287 Euro Werbungskosten muss eigentlich eine Erstattung rauskommen. Oder war schon ein Steuerfreibetrag eingetragen und berücksichtigt?
        Nein, es liegt kein Steuerfreibetrag vor.

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          #19
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Das hast du doch selbst geschrieben?

          Ohne AG Anteil zur RV wirds halt falsch.
          Der Brutto-Netto Rechner zeigt bei den Sozialausgaben den Betrag von 11.752,65
          Rechne ich zusammen ergibt sich der Betrag von 9.983,35 + 4.673,25 (Anteil AG zur Rentenversicherung) = 14.656,35 ( Dann müsste er hier eine Rückzahlung erhalten oder? )

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            #20
            Du musst den AG-Anteil zur RV (4.673?) an der richtigen Stelle eintragen. Also die Lohnsteuerbescheinigung richtig abschreiben.

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              #21
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Du musst den AG-Anteil zur RV (4.673?) an der richtigen Stelle eintragen. Also die Lohnsteuerbescheinigung richtig abschreiben.
              Ja das habe ich.

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                #22
                Also die Lohnsteuerbescheinigung richtig abschreiben.
                Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sind unter den Nummern 22a und 23a zu finden und in der Regel identisch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen


                  Sonderausgaben: 8.668,00 ( Summe Altersvorsorgeaufwendungen 9.346; davon 94% 8.786 - 4.673 = 4.113
                  KV 3.809 - Kürzungsbetrag -152 = 3657; PV 898; =4.555


                  Mir scheinen die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Brutto von 57400 € sehr niedrig. Entweder sind in dem Brutto sozialversicherungsfreie Beträge enthalten oder das Bruttoeinkommen hat sehr geschwankt, so dass es in einzelnen Monaten über der Beitragsbemessungsgrenze lag. Das könnte die Ursache sein.

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                    #24
                    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                    Mir scheinen die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Brutto von 57400 € sehr niedrig.
                    Das geht mir auch so. Jedenfalls müssten die Krankenversicherungsbeiträge viel höher sein.

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                      #25
                      evtl. günstigere private Krankenversicherung und beim Lohnsteuerabzug höhere Vorsorgepauschale berücksichtigt?

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                        #26
                        evtl. günstigere private Krankenversicherung und beim Lohnsteuerabzug höhere Vorsorgepauschale berücksichtigt?
                        Die Mindestvorsorgepauschale ist auf 1.900,00 € gedeckelt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #27
                          So ein Update:

                          Laut der Lohnsteuertabelle gibt es eine Differenz von 80€ , d.h. die Lohnsteuer ist um 80€ anscheinend zu wenig einbezogen.
                          Gibt es dafür eine Erklärung?

                          Außerdem kann es sein, dass die eigentliche steuerfreie Inflationsausgleichsprämie versehentlich auf das Bruttoarbeitslohn angerechnet worden ist.

                          Das müsste man doch dann in der Monatsabrechnung sehen oder?

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
                            So ein Update:

                            Laut der Lohnsteuertabelle gibt es eine Differenz von 80€ , d.h. die Lohnsteuer ist um 80€ anscheinend zu wenig einbezogen.
                            Gibt es dafür eine Erklärung?
                            Vielleicht wurde die Energiepreispauschale von 300 € versehentlich als lohnsteuerfrei behandelt.

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                              #29
                              Hm, haben wir uns schonmal Gedanken gemacht, um welches Jahr es eigentlich geht? Hab jetzt allerdings nicht wieder alle Beiträge durchgelesen.

                              Laut https://www.brutto-netto-rechner.info/ beträgt für 2022 die Lohsnteuer bei einem Bruttolohn von 57.400,00 € 10.278,00 €. 10.310 wurden tatsächlich einbehalten, also ein bisschen mehr, weil wahrscheinlich das Gehalt ein bisschen geschwankt hat während des Jahres.

                              Ich denke nach wie vor dass die Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig eingegeben wurden.

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                                #30
                                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                                Hm, haben wir uns schonmal Gedanken gemacht, um welches Jahr es eigentlich geht? Hab jetzt allerdings nicht wieder alle Beiträge durchgelesen.

                                Laut https://www.brutto-netto-rechner.info/ beträgt für 2022 die Lohsnteuer bei einem Bruttolohn von 57.400,00 € 10.278,00 €. 10.310 wurden tatsächlich einbehalten, also ein bisschen mehr, weil wahrscheinlich das Gehalt ein bisschen geschwankt hat während des Jahres.

                                Ich denke nach wie vor dass die Sozialversicherungsbeiträge zu niedrig eingegeben wurden.
                                Es geht um das Jahr 2022 :-)

                                Also wir konnten schon mal eine Unstimmigkeit auf der Gehaltsabrechnung mit dem Inflationsausgleichsprämie feststellen!
                                Er hat definitiv zu wenig ausgezahlt bekommen, vielleicht wurde tatsächlich die Prämie versehentlich auf das Bruttoarbeitslohn angerechnet.

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