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    #31
    Moin,

    was hat es mit der Lohnsteuerjahresausgleich?

    Muss ich es in Elster irgendwo eintragen?

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      #32
      Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
      was hat es mit der Lohnsteuerjahresausgleich?
      Das steht in §42b EStG.

      Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
      Muss ich es in Elster irgendwo eintragen?
      Nein. Wieso sollte man?

      Ich habe den starken Eindruck, dass du mit "deinem Fall" völlig überfordert bist. Es ist ja nett, wenn man jemandem anbietet, das Auto zu reparieren, weil Werkstätten so teuer sind, aber wenn man dann im Autoschrauberforum fragt, was ein 13er-Schlüssel ist, bekommt es ein Geschmäckle.


      Wie schon mehrfach geschrieben, sind die von dir genannten Zahlen nicht plausibel. Dies betrifft die Sozialabgaben. Solange du keine Aussage zum Warum und Wieso machst, können wir nicht helfen.

      Kommentar


        #33
        Zitat von multi Beitrag anzeigen

        Das steht in §42b EStG.



        Nein. Wieso sollte man?

        Ich habe den starken Eindruck, dass du mit "deinem Fall" völlig überfordert bist. Es ist ja nett, wenn man jemandem anbietet, das Auto zu reparieren, weil Werkstätten so teuer sind, aber wenn man dann im Autoschrauberforum fragt, was ein 13er-Schlüssel ist, bekommt es ein Geschmäckle.


        Wie schon mehrfach geschrieben, sind die von dir genannten Zahlen nicht plausibel. Dies betrifft die Sozialabgaben. Solange du keine Aussage zum Warum und Wieso machst, können wir nicht helfen.
        Was ist denn jetzt der Lohnsteuerjahresausgleich? ( vielleicht kann es jemand gut erklären :-) )

        Was heißt hier überfordert?!
        Das Forum ist doch dafür da, um sich aus tauschen zu können oder nicht?

        Der Fall ist echt merkwürdig und tatsächlich können die Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung nicht richtig sein!

        Meine Vermutung u.a. ist die Inflationsprämie, die auf das Arbeitsbruttolohn angerechnet worden ist.

        Kommentar


          #34
          Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
          .....
          Meine Vermutung u.a. ist die Inflationsprämie, die auf das Arbeitsbruttolohn angerechnet worden ist....
          Hallo,
          dann muss dein Bekannter mit seinem Arbeitgeber reden und der müsste, wenn es so ist wie du vermutest, eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung erstellen.

          Tschüß

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            #35
            Um die Frage zu beantworten: Einen Lohnsteuerjahresausgleich macht ein Arbeitgeber am Ende des Jahres, wenn schwankende monatliche Arbeitslöhne waren, kann er das mit der Jahreslohnsteuertabelle intern ausgleichen. Das kriegt der Arbeitneher vielleicht gar nicht mit. Nicht zu verwechseln mit dem vor rd. dreißig Jahren abgeschafften früheren Lohnsteuerjahresausgleich, heute Antragsveranlagung für Arbeitnehmer.

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              #36
              Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen


              Meine Vermutung u.a. ist die Inflationsprämie, die auf das Arbeitsbruttolohn angerechnet worden ist.
              Das lässt sich ja prüfen indem man in die Monatsabrechnung reinschaut mit der die Inflationsprämie abgerechnet wurde.

              Kommentar


                #37
                Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
                Was ist denn jetzt der Lohnsteuerjahresausgleich? ( vielleicht kann es jemand gut erklären :-) )
                Der dient im Wesentlichen dazu, dass bei einem ArbN, der ganzjährig bei einem ArbG beschäftigt war, evtl. Abweichungen zwischen Lohnsteuereinbehalt und prognostizierter Einkommensteuer z.B. durch unregelmäßiges Entgelt auszugleichen. Für das Ausfüllen der ESt-Erklärung durch den ArbN hat das keine Bedeutung.

                Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
                Was heißt hier überfordert?!
                Das Forum ist doch dafür da, um sich aus tauschen zu können oder nicht?
                Überfordert heißt, dass du wild im Nebel stocherst und mit Begriffen um dich wirfst, deren Bedeutung dir offensichtlich unklar ist. Es ist nicht Aufgabe dieses Forum, Steuerrecht zu erklären.

                Zitat von Chrissteuerexperte Beitrag anzeigen
                Meine Vermutung u.a. ist die Inflationsprämie, die auf das Arbeitsbruttolohn angerechnet worden ist.
                Vielleicht ja, vielleicht nein, aber das ist mit dem ArbG abzuklären, bevor man sich mal wieder Spekulationen hingibt.

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                  #38
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                  Das lässt sich ja prüfen indem man in die Monatsabrechnung reinschaut mit der die Inflationsprämie abgerechnet wurde.
                  Ja da sind wir gerade dabei :-)

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                    #39
                    Okay, ich bin anscheinend hier wohl nicht richtig!

                    Dennoch vielen Dank für die vielen Denkanstöße und Erklärungen.

                    Kommentar


                      #40
                      Okay, ich bin anscheinend hier wohl nicht richtig!
                      Wenn mindestens 3-mal darauf hingewiesen wird, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zu niedrig erscheinen,

                      dann würde man erwarten, dass eine Antwort kommt, die darauf eingeht. Wenn aber ständig nur neue Spekulationen

                      zum Grund für die Nachzahlung kommen, dann verstehe ich, dass da niemand mehr große Lust hat, zu antworten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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