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    #16
    Kloebi :
    Entnahme ist das keine. Fahrtkosten und Einlagen.
    Charlie24:
    "Ich muss doch denselben Betrag eingeben, oder?"
    Mindestens, vielleicht gibt es ja neben dieser Nutzungseinlage noch weitere Einlagen. Auch bei Entnahmen muss ein Eintrag erfolgen !
    Ich habe nochmal die Einlagen und Entnahmen und den Fahrtkostenaufwand mit Bezug auf den Einsatz des Privatfahrzeugs betrachtet:
    - Die Nutzung des Privatfahrzeugs im Betrieb ist eine Einlage (Privatbereich => Betrieb)
    - Gleichzeitig wird die Einlage durch die Nutzung des Fahrzeugs "verzehrt", es entsteht ein Aufwand in gleicher Höhe.
    - Eine Entnahme sehe ich bei der Fahrzeugnutzung nicht, Gewinnentnahmen mal außen vor.
    Damit würde ich die zitierte Aussage von Kloebi bestätigen. Zusatz: Wenn keine Entnahme vorliegt, musser der Wert 0 eingetragen werden.
    Zuletzt geändert von timote; 01.10.2023, 09:51. Grund: überarbeitet
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #17
      Guten Morgen und super vielen Dank! Sehr nett, so eine detaillierte Antwort zu geben. Hab‘ s gestern dann mit Entnahme 0 abgeschickt. Elster hat‘s akzeptiert…. Nach vielem googeln habe ich gelesen, dass der eingestze Betrag keine Auswirkung auf den ermittelten Gewinn hat. Dennoch erscheint mir die Entnahme „0“ am logischsten.
      danke nochmal und einen schönen Sonntag!

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