Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie kann ich eine gespeicherte Vorlage duplizieren?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es ist inzwischen kein Problem mehr, in Mein ELSTER weitere Erklärungen anzulegen. Das Duplizieren mag so nicht mehr funktionieren,
    Und wie ist das kein Problem mehr bzw. wie legt man weitere Erklärungen an? Ich kann nur bestätigen, dass der Trick mit dem Timeout nicht mehr funktioniert...

    Kommentar


      #17
      Und wie ist das kein Problem mehr bzw. wie legt man weitere Erklärungen an?
      Man startet einfach eine neue Erklärung für das gleiche Jahr, übernimmt die Daten aus einer früheren Erklärung und aus Bescheinigungen (soweit vorhanden)

      und speichert den Entwurf ab. Dann hat man ein Duplikat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Man startet einfach eine neue Erklärung für das gleiche Jahr, übernimmt die Daten aus einer früheren Erklärung und aus Bescheinigungen (soweit vorhanden)

        und speichert den Entwurf ab. Dann hat man ein Duplikat.
        Jo. Das kann man z.b. mit der verschickten 2024er Erklärung machen. Wenn man aber in der 2025er Erklärung die noch nicht abgeschickt ist nur einen Wert ändern möchte macht man (fast) alles neu.

        Kommentar


          #19
          Wenn man aber in der 2025er Erklärung die noch nicht abgeschickt ist nur einen Wert ändern möchte macht man (fast) alles neu.
          Du kannst doch auch für das Jahr 2025 bereits jetzt einen zweiten Entwurf anlegen, in dem du dies und jenes ausprobieren kannst.

          Besser ist natürlich, zu warten, bis alle Bescheinigungen für das Jahr 2025 abrufbar sind
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du kannst doch auch für das Jahr 2025 bereits jetzt einen zweiten Entwurf anlegen, in dem du dies und jenes ausprobieren kannst.
            Habe ich auch nicht bestritten. Aber ich muss doch beide Entwürfe entweder von einer versendeten Erklärung z.b. aus 2024 ableiten ober komplett von Null auf machen. Ich kann eben nicht eine Erklärung für 2025 von der Erklärung 2024 ableiten und diese dann quasi kopieren um einen Wert zu ändern, oder? (Ohne die Erklärung für 2025 schon abgeschickt zu haben) Genau das ging früher mit dem Time Out Trick.
            Zuletzt geändert von BastiL; 06.01.2026, 18:10.

            Kommentar


              #21
              Genau das ging früher mit dem Time Out Trick.
              Der funktioniert aber nicht mehr, daran kann ich ja auch nichts ändern. Wenn du bereits jetzt Anfang Januar eine Dublette erstellen willst,

              ist natürlich ziemlich viel Handarbeit angesagt, weil regelmäßig noch keine Bescheinigungen für 2025 vorliegen. Bei mir als Rentner und

              Betriebsrentner ohne besondere Werbungskosten wäre das trotzdem in 15 Minuten erledigt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X