Wie kann ich eine gespeicherte Vorlage duplizieren?

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  • Charlie24
    antwortet
    Genau das ging früher mit dem Time Out Trick.
    Der funktioniert aber nicht mehr, daran kann ich ja auch nichts ändern. Wenn du bereits jetzt Anfang Januar eine Dublette erstellen willst,

    ist natürlich ziemlich viel Handarbeit angesagt, weil regelmäßig noch keine Bescheinigungen für 2025 vorliegen. Bei mir als Rentner und

    Betriebsrentner ohne besondere Werbungskosten wäre das trotzdem in 15 Minuten erledigt.

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  • BastiL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Du kannst doch auch für das Jahr 2025 bereits jetzt einen zweiten Entwurf anlegen, in dem du dies und jenes ausprobieren kannst.
    Habe ich auch nicht bestritten. Aber ich muss doch beide Entwürfe entweder von einer versendeten Erklärung z.b. aus 2024 ableiten ober komplett von Null auf machen. Ich kann eben nicht eine Erklärung für 2025 von der Erklärung 2024 ableiten und diese dann quasi kopieren um einen Wert zu ändern, oder? (Ohne die Erklärung für 2025 schon abgeschickt zu haben) Genau das ging früher mit dem Time Out Trick.
    Zuletzt geändert von BastiL; 06.01.2026, 17:10.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn man aber in der 2025er Erklärung die noch nicht abgeschickt ist nur einen Wert ändern möchte macht man (fast) alles neu.
    Du kannst doch auch für das Jahr 2025 bereits jetzt einen zweiten Entwurf anlegen, in dem du dies und jenes ausprobieren kannst.

    Besser ist natürlich, zu warten, bis alle Bescheinigungen für das Jahr 2025 abrufbar sind

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  • BastiL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Man startet einfach eine neue Erklärung für das gleiche Jahr, übernimmt die Daten aus einer früheren Erklärung und aus Bescheinigungen (soweit vorhanden)

    und speichert den Entwurf ab. Dann hat man ein Duplikat.
    Jo. Das kann man z.b. mit der verschickten 2024er Erklärung machen. Wenn man aber in der 2025er Erklärung die noch nicht abgeschickt ist nur einen Wert ändern möchte macht man (fast) alles neu.

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  • Charlie24
    antwortet
    Und wie ist das kein Problem mehr bzw. wie legt man weitere Erklärungen an?
    Man startet einfach eine neue Erklärung für das gleiche Jahr, übernimmt die Daten aus einer früheren Erklärung und aus Bescheinigungen (soweit vorhanden)

    und speichert den Entwurf ab. Dann hat man ein Duplikat.

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  • BastiL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es ist inzwischen kein Problem mehr, in Mein ELSTER weitere Erklärungen anzulegen. Das Duplizieren mag so nicht mehr funktionieren,
    Und wie ist das kein Problem mehr bzw. wie legt man weitere Erklärungen an? Ich kann nur bestätigen, dass der Trick mit dem Timeout nicht mehr funktioniert...

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  • mocha
    antwortet
    Stimmt, Einzelveranlagungen sind sowieso kein Problem.

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  • Charlie24
    antwortet
    Es sieht ganz so aus, dass derartige Expertenfunktionen nur noch in kommerzieller Software zur Verfügung stehen.
    Es ist inzwischen kein Problem mehr, in Mein ELSTER weitere Erklärungen anzulegen. Das Duplizieren mag so nicht mehr funktionieren,

    aber Einzelveranlagungen waren und sind sowieso kein Problem. Ich habe auch einen zweiten Entwurf für unsere Zusammenveranlagung

    anlegen können, der die geleisteten Vorauszahlungen enthält. https://forum.elster.de/anwenderforu...142#post465142

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  • mocha
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Einfach den Entrwurf öffnen, dort eine Kleinigkeit verändern und dann nicht(!) speichern, sondern einfach warten (wie lang genau weiß ich jetzt auch nicht, ich erinnere mich an 30 Minuten, aber es schadet sicher nicht nocht etwas länger zu warten). Man wird dann automatisch ausgelogged, und nach dem Wiederanmelden steht eine Sicherheitskopie zur Verfügung, die man gesondert abspeichern kann.
    Dieser Trick funktioniert 2025 so nicht mehr.

    Inzwischen erscheint nach erneuter Anmeldung eine Abfrage:

    > Formular wurde verlassen ohne zu Speichern
    > Sie haben die Bearbeitung nicht durch "Speichern und Verlassen" beendet.
    >
    > Möchten Sie den letzten Stand ihrer Bearbeitung speichern und den vorherigen Speicherstand (falls vorhanden) überschreiben?

    - "Ja, letzten Stand speichern" => es entsteht keine zusätzliche Version
    - "Nein" => es entsteht auch keine zusätzliche Version

    Auch alle Varianten mit mehreren Sessions in privaten Browser-Reitern funktionierten nicht.

    Auch das Importieren/Exportieren per .xml -Datei funktioniert nicht, weil mir kein entsprechender Menüpunkt angeboten wird.

    Es sieht ganz so aus, dass derartige Expertenfunktionen nur noch in kommerzieller Software zur Verfügung stehen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Excel-Tabellen sind für die Vorerfassung der steuerrelevanten Daten durchaus empfehlenswert.

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  • mocha
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Umsatz- und Gewerbesteuererklärung für 2022 sowie die Umsatzsteuervoranmeldung für 2023. [...] Für kleinere Firmen müsste das ausreichen.
    Mal sehen, ob ich das für die EÜR und Umsatzsteuer einfacher finde als meine Excel-Tabelle.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Programm, das ich (nur) für meine Steuerprognose nutze, unterstützt in der Version 2022 neben der Einkommensteuererklärung auch die EÜR,

    die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung für 2022 sowie die Umsatzsteuervoranmeldung für 2023. Sogar eine Lohnsteueranmeldung für 2023 wird

    unterstützt, ebenso die Feststellungserklärungen. Für kleinere Firmen müsste das ausreichen. Mit der Bedienung bin ich bisher gut zurecht gekommen.

    Einkommensteuererklärungen habe ich zwar auch angelegt, tatsächlich reiche ich die aber wegen des Forums hier über Mein ELSTER ein. Dazu kommen

    ja doch die meisten Fragen.

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  • mocha
    antwortet
    Danke, das werde ich mir mal ansehen. Zuletzt habe ich Drittsoftware vor über 10 Jahren benutzt und war damals gar nicht begeistert, ganz im Gegenteil.

    Bisher hatte ich wenig gutes darüber gehört bzw. konkrete Kritikpunkte, unter anderem dass bestimmte einfache Apps nicht für Selbstständige geeignet seien und die komplexeren Programme wiederum auf ihre eigene Weise kompliziert und dann noch nicht einmal konsistent mit der Formularstruktur, Bezeichnungen und Zeilennummern der Finanzämter.

    Hoffentlich hat sich das alles seitdem gebessert. Zwischenzeitlich war ich mit ELSTER zu zirka 80% zufrieden und würde diese 80% ungern aufgeben.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die haben den Vorteil, dass sie auch noch die optimale Aufteilung von Sonderausgaben etc. berücksichtigen.
    Ich leiste mir so ein Programm, nicht, weil ich das wegen der Frage Zusammen- oder Einzelveranlagung brauche, was das Programm natürlich

    auch kann, sondern für eine brauchbare Steuervorausschau auf das laufende Jahr. Man bekommt Programme, die das alles können

    bisher für knapp 5,00 € kurz vor oder nach Weihnachten bei einem großen Discounter sowohl im Norden wie im Süden.

    Mein Elster ist dafür denkbar ungeeignet !

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  • VSW-BS
    antwortet
    Zitat von mocha Beitrag anzeigen
    Ich möchte, wie jedes Jahr, vergleichen ob Einzel oder Zusammenveranlagung als Ehepartner günstiger ist. Also ausdrucken oder PDF erstellen und dann alles in ein neues Formular rüberkopieren bzw. abtippen, weil es keine Funktion gibt, eine gespeichertes Formular zu duplizieren.
    In solchen Fällen empfehle ich immer, mal den eigenen Stundenlohn für diese fehlerträchtigen Aktionen x aufgewendete Zeit ins Verhältnis zu den paar € für ein preiswertes kommerzielles Programm zu setzen (dessen Kosten noch dazu meist absetzbar sind). Die haben den Vorteil, dass sie auch noch die optimale Aufteilung von Sonderausgaben etc. berücksichtigen.

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