Hallo,
Da ich einen ausländischen Broker habe und ab dem Jahr 2024 vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten musste: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Muss ich diese in der Jahressteuererklärung für 2024 irgendwo eintragen? Ich suche, finde aber keinen Platz dafür. Ich vermute, das Finanzamt verrechnet dies automatisch. Aber ich bin mir nicht sicher.
Mit freundlichen Grüßen
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