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Wo trage ich die Vorauszahlungen ein

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    Wo trage ich die Vorauszahlungen ein



    Hallo,

    Da ich einen ausländischen Broker habe und ab dem Jahr 2024 vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten musste: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Muss ich diese in der Jahressteuererklärung für 2024 irgendwo eintragen? Ich suche, finde aber keinen Platz dafür. Ich vermute, das Finanzamt verrechnet dies automatisch. Aber ich bin mir nicht sicher.

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Hallo,

    richtig, wird automatisch verrechnet (man sollte aber wie immer ein Auge drauf haben).

    Wenn du eine korrekte Berechnung haben willst, dann kannst du einfach mal das vierfache der Vorauszahlungen von Zeile 19 abziehen - grob sollte es dann stimmen. Aber natürlich nicht so absenden…

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Vorauszahlungen können nicht eingetragen und werden vom FA automatisch berücksichtigt.
      Das Ergebnis der Steuerberechnung von Mein Elster ist diesbezüglich natürlich auch falsch.

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        #4
        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        ...
        ...dann kannst du einfach mal das vierfache der Vorauszahlungen von Zeile 19 abziehen...
        Meinst du wirklich das Vierfache der Vorauszahlungen oder das Vierfache eine Quartalszahlung?

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          #5
          Hallo,

          schon das vierfache der gesamten Vorauszahlung.
          Von 25% Steuern ausgehend stimmt das dann ungefähr.

          Aber man kann natürlich auch einfach die Vorauszahlung von der Steuer abziehen - ich hatte wohl etwas zu kompliziert gedacht.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Ich trage unsere Vorauszahlungen bei Mein ELSTER als weitere Lohnsteuerbescheinigung mit Bruttoarbeitslohn 0,00 € ein,

            das darf man allerdings nicht so übermitteln. Die Steuervorausberechnung ist dann immerhin richtig. Ich habe den Verantwortlichen

            von Mein ELSTER schon vor Jahren vorgeschlagen, eine Erfassungsmöglichkeit in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

            zu schaffen, leider ist das bis heute nicht umgesetzt worden. Kommerzielle Steuerprogramme können das !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen

              Meinst du wirklich das Vierfache der Vorauszahlungen oder das Vierfache eine Quartalszahlung?
              Ich meine die quartalsweisen (vierteljährlichen) Vorauszahlungen, also vier Zahlungen pro Jahr, jeweils für das entsprechende Quartal. Nicht das Vierfache einer Zahlung.
              Vielen Dank an alle für die Antworten. Manchmal ist es besser, nochmals nachzufragen​.

              barbarossa222

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                #8
                Ich meine die quartalsweisen (vierteljährlichen) Vorauszahlungen, also vier Zahlungen pro Jahr, jeweils für das entsprechende Quartal.
                Die Jahressumme der Vorauszahlungen lässt sich bei Mein ELSTER nur so eintragen, wie ich das im Beitrag '#6 beschrieben habe.

                Ich lege inzwischen 2 Entwürfe unserer Einkommensteuererklärung an, eine mit den Vorauszahlungen und eine ohne. Der Entwurf ohne

                wird dann übermittelt. Die Steuervorausberechnung beider Entwürfe speichere ich auf meinem PC ab. Von so ungenauen Rechnungen,

                wie einem Steuersatz von 25% rate ich ab. Man kann natürlich von der ermittelten Steuer die geleisteten Vorauszahlungen abziehen,

                dann kennt man die Höhe der Nachzahlung oder Erstattung. Man muss das allerdings bei jeder Änderung der Steuererklärung wiederholen,

                was mir zu blöd ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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