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Wie kann ich eine gespeicherte Vorlage duplizieren?

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    Wie kann ich eine gespeicherte Vorlage duplizieren?

    Ich möchte, wie jedes Jahr, vergleichen ob Einzel oder Zusammenveranlagung als Ehepartner günstiger ist. Also ausdrucken oder PDF erstellen und dann alles in ein neues Formular rüberkopieren bzw. abtippen, weil es keine Funktion gibt, eine gespeichertes Formular zu duplizieren - oder bin ich nur zu blind, das zu sehen? Titel, Mülleimer-Icon, und jedes Formular lässt sich bei mir nur 1x speichern.

    Weitere Probleme bzw. Verbesserungsvorschläge zu diesem Workflow:

    Wenn ich mehrere Formularentwürfe gleicher Art speichere, sind sie in der Listenansicht nur durch die Uhrzeit voneinander unterscheidbar oder über die Spalte "Profil", die bei mir aber leer ist und ich weiß nicht wie ich die nutzen kann. Interne Bemerkungen werden in der Listenansicht nicht angezeigt. Testhalber hatte ich zur Unterscheidung falsche Steuernummern eingegeben, aber man muss aufpassen, dass niemals so abzuschicken, z.B. 12/3456/01, 12/3456/02 usw. - die muss allerdings formal gültig sein.

    Wenn ich ein neues Formular für ESt beginne, wird mir Datenübernahme vorgeschlagen. Yeah! Leider nur aus versendeten Erklärungen der Vorjahre, nicht aus dem anstehenden gespeicherten Entwurf. Aber das hatten wir schon in einem anderen Thread, das gab es in ELSTER für Windows, aber bei "Mein ELSTER" online gibt es das bisher nicht, wären aber hilfreiche Features für Steuerpflichtige wie mich.
    Zuletzt geändert von mocha; 02.10.2023, 13:07.

    #2
    Offizielles Duplizieren geht meines Wissens nicht. Bei meinen Entwürfen entstehen aber immer wieder ungeplant weitere Entwürfe gleichen Namens, vermutlich durch erfolgte Auto-Speicherung. Dieses Effekt könnte man gezielt nutzen. Vielleicht hat jemand eine Art Anleitung, wie man es ohne Versuch und Irrtum exakt bewerkstelligt.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Zitat von timote Beitrag anzeigen
      Offizielles Duplizieren geht meines Wissens nicht. Bei meinen Entwürfen entstehen aber immer wieder ungeplant weitere Entwürfe gleichen Namens, vermutlich durch erfolgte Auto-Speicherung. Dieses Effekt könnte man gezielt nutzen. Vielleicht hat jemand eine Art Anleitung, wie man es ohne Versuch und Irrtum exakt bewerkstelligt.
      Genau das ist mir gestern durch die Wartungsarbeiten und ELSTER-Ausfälle passiert. Leider habe ich die Phantomentwürfe aber schon gelöscht, um nicht durcheinanderzukommen.

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        #4
        Zitat von timote Beitrag anzeigen
        Vielleicht hat jemand eine Art Anleitung, wie man es ohne Versuch und Irrtum exakt bewerkstelligt.
        Vielleicht nach automatischem Logout? Das müsste in ca. 20 Minuten geklärt sein.

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          #5
          Hallo,

          das ist ein schon lange bewährter Trick.
          Einfach den Entrwurf öffnen, dort eine Kleinigkeit verändern und dann nicht(!) speichern, sondern einfach warten (wie lang genau weiß ich jetzt auch nicht, ich erinnere mich an 30 Minuten, aber es schadet sicher nicht nocht etwas länger zu warten). Man wird dann automatisch ausgelogged, und nach dem Wiederanmelden steht eine Sicherheitskopie zur Verfügung, die man gesondert abspeichern kann.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            30 Minuten
            klingt plausibel, das ist eine typische Session-Dauer von Java-Servern, wozu ELSTER auch zu gehören scheint, denn der Server vergibt eine JSESSIONID.

            Danke an alle für die hilfreichen Hinweise!

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              #7
              Zitat von mocha Beitrag anzeigen
              Ich möchte, wie jedes Jahr, vergleichen ob Einzel oder Zusammenveranlagung als Ehepartner günstiger ist. Also ausdrucken oder PDF erstellen und dann alles in ein neues Formular rüberkopieren bzw. abtippen, weil es keine Funktion gibt, eine gespeichertes Formular zu duplizieren.
              In solchen Fällen empfehle ich immer, mal den eigenen Stundenlohn für diese fehlerträchtigen Aktionen x aufgewendete Zeit ins Verhältnis zu den paar € für ein preiswertes kommerzielles Programm zu setzen (dessen Kosten noch dazu meist absetzbar sind). Die haben den Vorteil, dass sie auch noch die optimale Aufteilung von Sonderausgaben etc. berücksichtigen.

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                #8
                Die haben den Vorteil, dass sie auch noch die optimale Aufteilung von Sonderausgaben etc. berücksichtigen.
                Ich leiste mir so ein Programm, nicht, weil ich das wegen der Frage Zusammen- oder Einzelveranlagung brauche, was das Programm natürlich

                auch kann, sondern für eine brauchbare Steuervorausschau auf das laufende Jahr. Man bekommt Programme, die das alles können

                bisher für knapp 5,00 € kurz vor oder nach Weihnachten bei einem großen Discounter sowohl im Norden wie im Süden.

                Mein Elster ist dafür denkbar ungeeignet !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke, das werde ich mir mal ansehen. Zuletzt habe ich Drittsoftware vor über 10 Jahren benutzt und war damals gar nicht begeistert, ganz im Gegenteil.

                  Bisher hatte ich wenig gutes darüber gehört bzw. konkrete Kritikpunkte, unter anderem dass bestimmte einfache Apps nicht für Selbstständige geeignet seien und die komplexeren Programme wiederum auf ihre eigene Weise kompliziert und dann noch nicht einmal konsistent mit der Formularstruktur, Bezeichnungen und Zeilennummern der Finanzämter.

                  Hoffentlich hat sich das alles seitdem gebessert. Zwischenzeitlich war ich mit ELSTER zu zirka 80% zufrieden und würde diese 80% ungern aufgeben.

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                    #10
                    Das Programm, das ich (nur) für meine Steuerprognose nutze, unterstützt in der Version 2022 neben der Einkommensteuererklärung auch die EÜR,

                    die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung für 2022 sowie die Umsatzsteuervoranmeldung für 2023. Sogar eine Lohnsteueranmeldung für 2023 wird

                    unterstützt, ebenso die Feststellungserklärungen. Für kleinere Firmen müsste das ausreichen. Mit der Bedienung bin ich bisher gut zurecht gekommen.

                    Einkommensteuererklärungen habe ich zwar auch angelegt, tatsächlich reiche ich die aber wegen des Forums hier über Mein ELSTER ein. Dazu kommen

                    ja doch die meisten Fragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Umsatz- und Gewerbesteuererklärung für 2022 sowie die Umsatzsteuervoranmeldung für 2023. [...] Für kleinere Firmen müsste das ausreichen.
                      Mal sehen, ob ich das für die EÜR und Umsatzsteuer einfacher finde als meine Excel-Tabelle.

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                        #12
                        Excel-Tabellen sind für die Vorerfassung der steuerrelevanten Daten durchaus empfehlenswert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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