Hallo liebes Forum,
ich habe zwei kleine Fragen bzgl. der Steuerklärung über Elster Online.
1. Ich habe 2021 sowohl freiberuflich als auch über ein angemeldetes Kleingewerbe (Umsatz unterhalb der Obergrenze für Ust-Freiheit) Geld verdient. Für das Kleingewerbe habe ich eine EÜR und Ust-Erklärung erstellt. Insgesamt ist ein Verlust entstanden, den habe ich auch als negativen Gewinn in meiner Einkommenssteuererklärung eingetragen. Das Gewerbe habe ich zu Ende 2021 wieder abgemeldet. Muss ich für die Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit (als Blogger) eine eigene EÜR erstellen, oder kann ich den Gewinn einfach in meine Einkommenssteuererklärung eintragen? Falls ja, wo? (Meine Einkommenssteuererklärung hat sowohl Anlage G für das Gewerbe als auch Anlage S für die freiberufliche Tätigkeit)
2. Ich habe 2021, kurz vor Gewerbegründung, einen Laptop gekauft (Preis über der 800€-Grenze). Wo bzw. wie setze ich den am geschicktesten ab?
Danke!
ich habe zwei kleine Fragen bzgl. der Steuerklärung über Elster Online.
1. Ich habe 2021 sowohl freiberuflich als auch über ein angemeldetes Kleingewerbe (Umsatz unterhalb der Obergrenze für Ust-Freiheit) Geld verdient. Für das Kleingewerbe habe ich eine EÜR und Ust-Erklärung erstellt. Insgesamt ist ein Verlust entstanden, den habe ich auch als negativen Gewinn in meiner Einkommenssteuererklärung eingetragen. Das Gewerbe habe ich zu Ende 2021 wieder abgemeldet. Muss ich für die Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit (als Blogger) eine eigene EÜR erstellen, oder kann ich den Gewinn einfach in meine Einkommenssteuererklärung eintragen? Falls ja, wo? (Meine Einkommenssteuererklärung hat sowohl Anlage G für das Gewerbe als auch Anlage S für die freiberufliche Tätigkeit)
2. Ich habe 2021, kurz vor Gewerbegründung, einen Laptop gekauft (Preis über der 800€-Grenze). Wo bzw. wie setze ich den am geschicktesten ab?
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