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Freiberuflich + Kleinunternehmer - Laptop abschreiben

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    Freiberuflich + Kleinunternehmer - Laptop abschreiben

    Hallo liebes Forum,

    ich habe zwei kleine Fragen bzgl. der Steuerklärung über Elster Online.

    1. Ich habe 2021 sowohl freiberuflich als auch über ein angemeldetes Kleingewerbe (Umsatz unterhalb der Obergrenze für Ust-Freiheit) Geld verdient. Für das Kleingewerbe habe ich eine EÜR und Ust-Erklärung erstellt. Insgesamt ist ein Verlust entstanden, den habe ich auch als negativen Gewinn in meiner Einkommenssteuererklärung eingetragen. Das Gewerbe habe ich zu Ende 2021 wieder abgemeldet. Muss ich für die Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit (als Blogger) eine eigene EÜR erstellen, oder kann ich den Gewinn einfach in meine Einkommenssteuererklärung eintragen? Falls ja, wo? (Meine Einkommenssteuererklärung hat sowohl Anlage G für das Gewerbe als auch Anlage S für die freiberufliche Tätigkeit)

    2. Ich habe 2021, kurz vor Gewerbegründung, einen Laptop gekauft (Preis über der 800€-Grenze). Wo bzw. wie setze ich den am geschicktesten ab?

    Danke!

    #2
    Wo bzw. wie setze ich den am geschicktesten ab?
    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Muss ich für die Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit (als Blogger) eine eigene EÜR erstellen
    Grundsätzlich ist für jedes Gewerbe und für jede selbstständige Tätigkeit jeweils eine eigene EÜR zu erstellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.


      Grundsätzlich ist für jedes Gewerbe und für jede selbstständige Tätigkeit jeweils eine eigene EÜR zu erstellen.
      Danke für die schnelle Antwort! In welche Zeile trage ich meine Einnahmen ein in der EÜR? Finde da nichts passendes, da ich ja im Zuge dieser Tätigkeit kein Kleinunternehmer bin.

      Wie ist das dann in meiner Est - muss ich da die Anlage G und S dabei haben?
      Zuletzt geändert von FDE; 02.10.2023, 21:08.

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        #4
        Zitat von FDE Beitrag anzeigen
        ein angemeldetes Kleingewerbe
        Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden. Auch im Steuerrecht gibt es kein Kleingewerbe.

        Die Kleinunternehmerregelung kann man in Anspruch nehmen, wenn der Umsatz im Kalenderjahr nicht über 22.000 Euro liegt. Dabei geht es um den Umsatz der gesamten unternehmerischen Tätigkeit. Dazu gehören also Gewerbe, selbständige Tätigkeit, Vermietung etc.

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          #5
          Vermietung nicht unbedingt, da die zumeist Vermögensverwaltung ist, ansonsten gebe ich dir recht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dankeschön, das beantwortet aber meine Frage nicht. Deshalb nochmal ganz konkret:

            In welcher Zeile bzw. wo in der EÜR trage ich freiberufliches Einkommen ein? (Handelt sich um Einkünfte aus meiner Tätigkeit als Blogger)

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              #7
              Das Einkommen wird in der EÜR erst ermittelt. Du trägst dort Einnahmen und Ausgaben ein.

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