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Firmenwagen und Homeoffice wie angeben

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    Firmenwagen und Homeoffice wie angeben

    Hallo,

    in welchen Zeilen muss ich wie den Firmenwagen und Homeoffice angeben?

    Meine Daten:

    - Mein Verlobter und ich sind in der gleichen Firma und haben einen gemeinsamen Firmenwagen mit Privatnutzung, der mit 1 % versteuert wird (auch am Lohnzettel ausgewiesen).
    - Im Arbeitsvertrag ist keine 1. Tätigkeitsstätte angegeben (dort heißt es, der Arbeitsort ist alternierend der Betrieb des Arbeitgebers und die Wohnung).
    - Wir fahren 1 x wöchentlich mit dem Firmenwagen ins Büro (28 km einfach), ansonsten arbeiten wir vom Homeoffice aus (4 x wöchentlich).
    - Das Homeoffice machen wir in den Werbungskosten, Anlage N, Zeile 12 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer"geltend (anteilige Nebenkosten, Internet, etc. da eigenes Büro).
    - Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind die Punkte 17 und 18 leer.

    Meine Fragen zu Anlage N:

    - Was muss ich bei Zeile 9 alles angeben? Muss ich da 2 Einträge mit Wohnung und Betrieb machen? Wie trage ich dann die Tage in Zeile 31 und 35 ein?
    - Da wir die Zeile 12 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" schon ausfüllen, können wir wohl Zeile 13 "Homeoffice-Pauschale" nicht mehr angeben, oder? Ab wann macht Zeile 13 statt Zeile 12 mehr Sinn?
    - Gibt es sonst noch was zu beachten?

    Danke!

    #2
    Hier bist du jedenfalls im falschen Unterforum gelandet. Werden die Einkommensteuererklärungen mit Mein ELSTER erstellt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      ja, online über Elster.

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        #4
        Ich habe das Thema in das passende Unterforum verschoben.

        Was muss ich bei Zeile 9 alles angeben? Muss ich da 2 Einträge mit Wohnung und Betrieb machen?
        Du meinst die Seite 9 ? Nein, wozu soll etwas zur Wohnung erklärt werden ?

        Da wir die Zeile 12 "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" schon ausfüllen, können wir wohl Zeile 13 "Homeoffice-Pauschale" nicht mehr angeben, oder?
        Richtig ! Was günstiger ist, lässt sich ausrechnen. Das hängt von den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke. Ich meine Anlage N, Seite 9 Angaben zur ersten Tätigkeitsstätte.
          Dort muss man die Tätigkeitsstätte und Anzahl an aufgesuchten Tagen eingeben.
          Muss ich dort meine Wohnadresse und die Anschrift der Firma angeben? Darf ich da überhaupt was angeben?

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            #6
            Muss ich dort meine Wohnadresse und die Anschrift der Firma angeben? Darf ich da überhaupt was angeben?
            Allenfalls die Anschrift der Firma, deine Wohnadresse steht doch im Hauptvordruck. Einzelheiten zu Firmenwagen und der

            Besteuerung bei einer geringen Anzahl von Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte kannst du hier nachlesen:

            https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Nach deinen Angaben habt ihr m.E. keine erste Tätigkeitsstätte bzw. liegt diese im Home-Office. Die Fahrten zum Arbeitgeber wären daher Reisekosten welche aber durch die Nutzung des Firmenwagens entfallen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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