Hallo alle zusammen,
mein Bruder und ich haben ein kleines Problem. Mein Bruder hatte einfach (unsere gemeinsame) Anlage V mit in seiner Einkommenssteuererklärung eingereicht.
Nun kam von seinem Finanzamt natürlich die Meldung, dass das über Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben wäre.
Da wir sehr viel in der Anlage V stehen haben: Kann man die bereits ausgefüllte Anlage V in die einheitliche Feststellung (ESt 1 B) einbetten? Das alles noch einmal auszufüllen kostet uns Stunden.
Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen.
Tausen Dank im Voraus
mein Bruder und ich haben ein kleines Problem. Mein Bruder hatte einfach (unsere gemeinsame) Anlage V mit in seiner Einkommenssteuererklärung eingereicht.
Nun kam von seinem Finanzamt natürlich die Meldung, dass das über Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben wäre.
Da wir sehr viel in der Anlage V stehen haben: Kann man die bereits ausgefüllte Anlage V in die einheitliche Feststellung (ESt 1 B) einbetten? Das alles noch einmal auszufüllen kostet uns Stunden.
Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen.
Tausen Dank im Voraus
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